Ist Papyrus GoBD konform?

Liebe Community,

ein frohes neues Jahr wünsche ich noch!

Ein weiteres Jahr mit Papyrus und seinen wunderbaren Möglichkeiten steht auch mir bevor.

Nun habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und freute mich schon, eine Datenbank kombiniert mit Rechnungsformularen etc. einzurichten und muß erfahren, dass man dafür seit 2015 GoBD konforme Programme - vor allem für die Rechnungen - braucht.
Ich bin mir zu 99% sicher, dass Papyrus das nicht bietet, zumal auch die Suche hier nach „GoBD“ keinen Treffer ergab, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und ich liebe Papyrus zu sehr, um da nicht zumindest gefragt zu haben … oder ließe sich das zukünftig gar implementieren?

Liebe Grüße aus Flensburg,
Errol Flynn aka Christian

Keine Rechtsberatung, aber … Papyrus ist doch kein Buchhaltungsprogramm! Selbstverständlich kannst du damit Rechnungen schreiben, wenn du magst. Du kannst auch Word nehmen, eine Schreibmaschine, einen Federkiel oder eine Tontafel mit Keilschrift.

Hallo Christian,

das Wesentliche der GoDB ist die Unveränderbarkeit der Daten.

Dies widerspricht Officeprogrammen im Grundsatz. Deshalb findest du das auch nicht bei anderen Anbietern von Office-Software. Die erzeugten Daten und Schriftstücke kannst du aber beispielsweise in ein Dokumentenmanagementsystem ablegen. Suche einfach mal in Google nach ‚dokumentenmanagementsystem gobd‘.

LG
ThAchi

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Keine Rechtsberatung - Aber ich weiß, dass das mittlerweile angemeckert wird. Eine Überführung in ein Buchhaltungsprogramm bietet Sicherheit.

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Vielen Dank schonmal für die lieben Antworten.
Ich lese also heraus: ich könnte das also alles in Papyrus machen - aber dann konvertieren bzw. lagern?
Okay, ich google mir das mal …

Danke nochmals an alle soweit!

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Wenn du nur fünf Rechnungen im Jahr schreibst, kannst du diese mit Papyrus schreiben. Für alles weitere frage Deinen Steuerberater. Es gibt günstige Programme für die Buchhaltung. Einige Steuerprogramme beinhalten zusätzlich eine Bankingsoftware und erleichtern das Leben ungemein. Wenn Du in der Rechnung per Vorschrift definierte Dinge vergisst, kann es bei einer Prüfung ziemlich ungemütlich werden.

Dankeschön für Deine Antwort.
Ich glaube, es geht auch um die prinzipielle Veränderbarkeit von Rechnungen …

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Ich greife das Thema noch mal auf. Ebenfalls keine Rechtsberatung:
Mittlerweile ist es meines Wissens herzlich egal, wie eine Rechnung entsteht, nach wie vor kann man eine Rolex oder ein Auto auch mit einer handgeschriebenen Quittung kaufen und buchen.
Wichtig (und GobD-Konform) ist - je nach Unternehmen - aber, das Rechnungsdokument in einem Datei-Management-System (DMS) mit einem Zeitstempel zu versehen und ab dann unabänderlich zu archivieren. Die archivierte Datei kann ein - bis dahin veränderliches - Papyrusdokument sein, das man zur Plattformunabhängigeren Lesbarkeit aber in der endgültigen, zu buchenden Fassung in ein PDF wandeln sollte. Die ausgedruckte Rechnung kann auch eingescannt oder fotografiert werden, wie man es auch mit einem Kassenbon machen würde.

In Verbindung mit einer DMS-fähigen, GoBD-konformen Buchungssoftware ist jede Rechnung, Tankquittung oder Blumenkauf am Straßenrand, unabhängig vom bramchenspezifischen Vorsystem, dann GoDB-konform „eingetütet“.

Eine Frage an die Programmierer:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im B2B zu empfangen und zu verarbeiten, wenn Sie mit Firmen, Ämtern oder Instituitionen abrechnen. Dazu wird man die E-Rechnungsformate ZUGFeRD oder XRechnung nutzen müssen.
Meines Wissens sind das in das PDF integrierte und speziell formatierte Daten, die dann maschinell ausgelesen werden können (Empfänger, Adressen, Positionen, Beträge…)

Das geht natürlich auch mit Papyrus, aber habt Ihr auch Zeit und Lust, so eine PDF-Ausgabe einzubauen?

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