Höhlenromantik oder Ärger im Paradies

Hallo zusammen,
ich bin gerade am Plotten und nun ist mein Protagonist auf die Idee gekommen, seiner Freundin einen besonderen Heiratsantrag zu machen, und zwar bei Picknick und Kerzenschein in einer abgelegenen Höhle. Sein Freund soll Alles vorbereiten.

Darf man das überhaupt, oder bewegt er sich am Rande der Illegaltät?
Falls er bei den Vorbereitungen erwischt wird, droht ihm eine Anzeige?
Wie würde vorgegangen, so ein Dritter dies Rendevous stört und zur Anzeige bringt?
Wäre das Strafmass gross genug, um sich erpressbar zu machen?

Ich kenne mich damit nicht so gut aus und will den Protagonisten (den Freund nicht unbedingt) zwar in Schwierigkeiten bringen, nicht aber durch lange Gefängnisstrafe ausbremsen.

Eigentlich hätte ich das jetzt unter „Wildcampen“ gemünzt, das setzt aber ein Übernachten voraus - also von daher nicht verboten;
Und gelernt hab ich auch etwas; das gibt es tatsächlich schon …
Heiratsantrag in der Höhle | Happinessbag
Zur Not die Handlung einfach in dieses Bundesland verfrachten.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
LG Norbert

Eine Übernachtung det Beiden dort ist nicht geplant. Sie wandern dorthin und würden vom Freund wieder eingesammelt. Er räumt ja nach dem Date wieder auf.
Man dürfte also ein Pichnich vorbereiten in der Höhle das Picknick geniessen, so lange man dort nicht übernachtet?

Bleibt die Frage was passiert, wenn zwischen Vorbereitungen und Ankunft der Beiden noch etwas Zeit llegt? So abgelegen, dass es ausgeschlissen ist, dass ein unbeteiligter Wanderer den „gedeckten Tisch“ entdeckt und für sich nutzt oder mutwillig zerstört, ist die Höhle ja nicht. Dürfte man sie mit Absperrband als nicht betretbar kennzeichnen?

Übrigens ist das ein interessanter Link. Was ed. Icht Alles gibt. Das wusdte ich auch nicht, dass es derlei Angebote gibt.

Es kommt sicher darauf an, wann und wo die Szene spielt. Es gibt sowohl regionale wie nationale Rechtsvorschriften, die sehr unterschiedlich sind. Was an einer Location erlaubt ist und niemanden schert, kann an anderen Location streng verboten sein und eine Strafe nach sich ziehen.

Für fiktive Locations kannst Du Dir etwas ausdenken. Bei realen Locations kannst Du ja nachforschen, welche Rechtsvorschriften dort gelten bzw. gelten könnten.

Stichworte: Naturschutz, Umweltschutz, Betretungsverbote, Sicherheitsvorschriften, Bandschutz, Einsturzgefahr, Wassereinbrüche und Überschwemmung bei Unwetter (Höhlen) …

Auf unserer Fahrradweltreise nach Afrika sind wir ja auch quer durch Deutschland gefahren und haben überall, wo es passte, gecampt und auch übernachtet.
Es gab, bis auf einen übereifrigen Förster, keine Probleme.
Außerdem hast du in deinem Buch ohnehin die künstlerische Freiheit, zu schreiben, was du willst. Du rufst deine Leser ja nicht dazu auf, wild zu campen und die Landschaft zu okkupieren, verunstalten usw.
Also, du kannst schreiben, was du willst.

In Norwegen ist campen überall erlaubt. Auf Privatgrundstücken muss man fragen. Generell gehen die Norweger davon aus, dass ihr Land für alle da ist.

Zur Vorbemerkung: Dies kann und soll keine Rechtsauskunft bzw. -beratung darstellen!
Grundsätzlich (in diesem Zusammenhang bedeutet das Wort, „Ausnahmen sind möglich“) genießt Du in Deutschland Freizügigkeit. Das heißt Du kannst Dich dort aufhalten wo Du gerne möchtest, außer die Rechte anderer sind berührt, das kann z. B. das Eigentum an einem Grundstück sein das Dich am Betreten (rechtlich) hindert.
Wenn ein Grundstück der Öffentlichkeit gewidmet ist, z. B. eine Straße, dann darf die Öffentlichkeit als Ganzes dieses Grundstück benutzen, d. h. ein Absperren (z. B. das ist mein Parkplatz weil ich da in 2 Wochen umziehe und der LKW da stehen muss) ist nicht statthaft. Innerhalb einer Stadt (als Beispiel) könnte dies durch eine „Sondernutzung“ durch die Stadtverwaltung genehmigt werden.
Gemeindefreies Gebiet bzw. sich nicht in Privateigentum befindliches Gebiet ist trotzdem nicht herrenlos. In der Regel ist hier das jeweilige Bundesland bzw. die Bundesrepublik (z. B. Truppenübungsplätze) Eigentümer.
Sicherlich ist es auch wichtig zu wissen in welchem Bundesland das Ganze stattfinden soll, das Landesrecht (an anderer Stelle bereits erwähnt) ist da recht unterschiedlich.
Auch Umweltschutzrecht (Wasserschutzgebiete u. ä.) kommt noch dazu - evtl. sogar Denkmalschutz.

Edit:
Aus diesen Gründen gibt es Benutzungssatzungen (so heißen die in Bayern) z. B. für öffentliche Parks, Naherholungsgebiete etc.

Langer Rede kurzer Sinn:

Ja, sogar ein Übernachten im Schlafsack kann möglich sein, außer es ist ausdrücklich verboten.

Das Date wird bestimmt unvergesslich wenn der Tisch geplündert wurde, aber theoretisch muss der Wanderer sich darüber im Klaren sein, dass der gedeckte Tisch nicht ihm gilt und das Essen nicht erlaubt ist, aber bei diesem praktischen Problem würd ich bei der Agentur nachfragen. Die haben da vielleicht Tipps und helfen gern?

Nein (s. o. Allgemeinheit und so), außer der Eigentümer (s. o.) gestattet dies.

Zu beachten ist dennoch, dass auch öffentlich zugängliche, nicht markierte oder abgesperrte Grundstücke (z.B. Wiesen, Wälder) sich möglicherweise im Privateigentum befinden und bestimmte Nutzungen nicht statthaft sein können.

Davon abgesehen würde ich in einem Roman darauf kaum Rücksicht nehmen, denn es ist ja alles fiktiv. Gerade die Vermutung des „Verbotenen“ könnte der Story noch mehr Reiz verleihen.

Oder hast Du vor, die Story in der Realität auszuprobieren? :wink:

Ich muss hier einmal nachfragen, bitte korrigiere mich so ich falsch liege : Es ist doch deine Roman Idee, deine Fantasie die du hier schreibst, oder? Wenn ja, entscheidest doch du, was erlaubt ist und was nicht? Die Situation ist ja fiktiv und deswegen versteh ich nicht, warum es wichtig ist, ob man das „in echt“ darf. Würdest du einen Reiseführer schreiben, wäre mir deine Frage klar, da kann es Probleme geben, wenn du Informationen gibst, die nicht stimmen… Aber so… Hm… Vielleicht stehe ich einfach nur auf der Leitung?

Grob gesagt kommt es auf die Höhle und das Bundesland an. Ist die Höhle archäologisch erforscht bzw. als Fundstelle registriert, steht sie z.B. in Bayern unter Denkmalschutz (Höhlen, Archäologie und Denkmalschutz | Von Höhlen und Menschen…)
Ansonsten könnte auch dieser Wikipediaartikel hilfreich sein: Höhlenschutz – Wikipedia
Ich persönlich würde da schon gut recherchieren und das ganze Drumherum einfließen lassen. Es ist halt schon realistischer, wenn in der Dämmerung Fledermäuse aus der Höhle kommen und die Insekten jagen, die von dem Kerzenschein angelockt werden :wink:

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Entschuldigung, dass ich mich erst heute zurück melde. Ausnahmsweise gingen technische Probleme mit einem Aquarium vor, weil da ja immerhin Leben dran hängt.
Dafür antworte ich heute aber in Ruhe. Viele Eurer Anregungen kamen mir entgegen und kann ich gut verwerten.

@anon55764219
Ich denke, ich lasse die Szene in einer der Höhlen an der Kyll - in der Eifel spielen. Dort gibt es genügend benachbarte Höhlen, die nicht so hoch frequentiert sind. Sie liegen auch weder im Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder auf Privatgrundstück.
Auch insgesamt ist die Landschaft dort so, dass man dort ohne weiteres einen fiktiven Gutshof verorten kann - das passt schon. Bei Hochwasser ist die Kyll mit ihren benachbarten Bächen und Ausläufern allerdings nicht ganz ungefährlich. Dann wird sie schnell zum reißenden Strom.

Nein, ich habe nicht vor, das im Reallife auszuprobieren, obwohl ich sehr gerne in Höhlen spaziere, Grotten näher untersuche und am Liebsten selber mal den Spaten in die Hand nähme, um Spannendes auszugraben . Vielleicht lockt mich da auch bereits der Reiz, des Verbotenen oder Unheimlichen? DIe Vermuten des Verbotenen macht das Date sicher auch unvergesslich, weil mindestens einer der Beiden dann ständig auf der Hut sein wird.

@KaRock:
Danke für die Idee mit den Fledermäusen. Daraus lässt sich was machen Das macht nicht nur das Date unvergesslich, sondern hilft in der Folge der Story auch weiter:
Entdecken die Beiden dort nämlich gefährdete Fledermäuse, könnte die Höhle und ein weiteres Gebiet drumherum unter Naturschutz gestellt werden. Das wiederum würde dem Antagonisten, die Tour vermasseln, denn dann darf man da ja nicht mehr beliebig viel Bauland erwerben oder bebauen, richtig? Da könnte man also viel später in der Geschichte drauf zurückkommen.

Also alle zusammen habt Ihr mir weitergeholfen - und ich weiß nun, wie ich das gestalten kann.
(Allerdings sehe ich meine Protaganistin bereits ob der Fledermäuse im Dreieck springen. Das könnte ein lustiger Heiratsantrag werden,)

@RunaMania
Das war bestimmt eine Erlebnisreise par excellence.
Die künstlerische Freiheit macht in der Tat, einiges möglich, aber zu unrealistisch sollte es auch nicht werden. Allerdings gilt natürlich immer: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Sie suchen sich halt keine Höhle, die als Sehenswürdigkeit und Touristenmagnet gilt.

@neugierig:
Oha - bei so vielen Vorschriften schwirrt mir der Kopf - und ich habe immerhin mal für einen Rechtsanwalt gearbeitet.
Du hast natürlich Recht. Der Wanderer müsste sich schon denken können, dass der Tisch nicht für ihn gedeckt wurde. Nur ob er sich daran hält ist die Frage. Falls nicht, wird das Date bestimmt unvergesslich.

In eine abgesperrte Höhle würde der Plünderer sicher nicht gehen, aber dann müsse die Höhle wohl von Anfang an für die Allgemeinheit von höherer Stelle gesperrt worden sein. In dem Fall aber würde der Freund ganz sicher nicht hineingehen und ein Picknick vorbereiten.

Bei und in der Genovevahöhle ist aber schon viel los. Die ist natürlich auch völlig ungeeignet. Außerdem hat es da sicher schon Dutzende Anträge gegeben. Ich sags nur wegen Kyll. Ist ja auch in der Südeifel. Aber dort im Sandstein gibt es Tausende Höhlen, such dir ein Setting aus und sei nicht ganz so zaghaft. Höhlen und Höhlinnen sind nicht so empfindlich wie Leute und Leutinnen.

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Super Idee. Die Angst vor dem „Erwischt werden“ kann dem weiteren Verlauf der Handlung doch auch von Nutzen sein. Spannung aufbauen, erwischt werden lassen und so weiter bis zur Entspannung.

Die beiden werden von einer Polizeistreife an der Höhle aufgegriffen, der Freund kann flüchten. Die Romantik ist futsch. Die beiden sitzen eine Stunde im gekachelten Warteraum eines Reviers, immer wieder gehen die Türen auf, richtig Kriminelle werden hereingeführt, Betrunkene, alles mögliche was einen schlichtweg gruselt.

Dann kommen die beiden zur Vernehmung. Wenig später werden sie in einen Raum geführt, ein kleiner Tisch, ein paar Kerzen, Cola, Burger und Pommes aus dem Drive Inn oder ähnliches.

Man muss nicht immer alles so ernst sehen. Angestellte im Polizeidienst verfügen über ausreichend Empathie und Erfahrung, eine Situation einzuschätzen und man kann schon darauf vertrauen, dass in der ein oder anderen Situation eine vertretbare Haltung eingenommen wird. In diesem Fall käme es dann zu einer einmaligen Verwarnung mit lebenslangem Versprechen.

Da habe ich leider mehrfach vollkommen andere Erfahrungen gemacht. Bei mir ging es zwar nicht um Bestrafung, doch von Empathie der Beamten mir gegenüber konnte keine Rede sein.
Meine negativen Erfahrungen könnten die Geschichte ebenfalls bereichern. Eine ungerechte Behandlung würde einen weiteren Spannungs- bzw. Konfliktpunkt ergeben.
Das nutzt jedoch alles nichts, wenn hier eine Romanze geschrieben werden soll, oder doch?

@mathies
Das ist geradezu genial. Ich weiss auch schon, , was die Beanten dazu veranlasst dort nach dem Rechten zu sehen.

Für einen „richtigen“ Antrag im romantischen Sinne gibt es später bestimmt noch eine Gelegenheit. Zu einfsch will ich es ihm nicht machen.

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