Ich habe ganz versäumt… herzlich willkommen hier bei uns.
Hi,
ich habe mir gerade die AGB angesehen und frage mich, wie man das hier sicherstellen will:
2.4 Pflichten des Verlegenden
- dafür Sorge zu tragen, dass sein Werk nicht mehrfach in den Shops der Vertriebspartner gelistet ist, ungeachtet dessen, ob er die Kopien des Werks mehrfach über tolino media oder über einen anderen Distributor veröffentlicht hat.
Tja, keine Ahnung.
2 von 4 Taschenbüchern sind tatsächlich doppelt beim A gelistet (zusätzlich von Tolino), aber das interessiert anscheinend eher nicht. Bei Thalia z.B. finde ich nur jeweils einmal eBook/TB.
v.a. die Preise müssen gleich sein.
Mh. Irgendwie gibt mir das zu denken. Mich macht so etwas immer nervös. Dann ist eine Tolino Veröffentlichung für mich eher keine Alternative.
Ich habe mir jetzt mal ganz genau die AGB von Tolino angesehen und frage mich, wie der Autor (Selbstverleger) das hier sicherstellen will. Kann ich doch gar nicht oder verstehe ich den Punkt nicht richtig?
… dafür Sorge zu tragen, dass sein Werk nicht mehrfach in den Shops der Vertriebspartner gelistet ist, ungeachtet dessen, ob er die Kopien des Werks mehrfach über tolino media oder über einen anderen Distributor veröffentlicht hat.
Da mache ich mir keine Gedanken drum, ehrlicherweise. Die doppelten Lottchen sind noch dazu falsch beschriftet, und sie beziehen sich auf eine andere Auflage. Meines Wissens hatte ich bei den eBooks Amazon als Vertriebskanal ausgeschlossen, das geht bei den TB wohl nicht, deswegen sind die auch nur als TB dort zu finden.
Ich werde da jetzt aber auch keine schlafenden Hunde durch eine Anfrage wecken …
Würde ich auch nicht machen, aber einen solchen Vertrag kann man dann ja gar nicht ruhigen Gewissens unterschreiben.
Tja. Ich glaube, dass die meisten, die eine Veröffentlichung bei Tolino machen, die AGB nicht so exakt lesen … habe ich, zugegebenermaßen, auch nicht getan.
Außerdem haben die Ausgaben nicht dieselbe ISBN, bzw. die Amazon-ISBN ist im deutschen Buchhandel nicht auffindbar. Damit sind sie strenggenommen nicht identisch …
Ja, aber ich würde da auf Nummer Sicher gehen und Amazon anschreiben, dass sie bitte die jeweiligen Bücher verknüpfen sollen. Wichtig nur: genau mit ISBN und deren Nummer auflisten, welche zusammengehören.
Ich habe so eBook (rein Amazon) und Taschenbuch verknüpfen lassen. Beim eBook gab Amazon auch an, es gäbe einen Print (bevor ich den über BOD veröffentlicht habe).
Ich würde den Weg über Amazon gehen und verknüpfen lassen, um sicher zu sein.
Es gibt jeweils: verknüpftes eBook und TB von Amazon (mit Amazon-ISBN) und außerdem eBook und TB von Tolino (mit deutscher ISBN). Aber nur zwei von den TB sind doppelt, von Tolino, und falsch nummeriert.
Ich weiß nicht, ob Amazon in diesen Fällen eine zusätzliche Verknüpfung macht. Oder ob das sinnvoll ist.
Wie dem auch sei. Die Vertragsklausel ist ja für einen Selfpublisher überhaupt nicht zu erfüllen. Ich kann doch nicht in die Verantwortung gezogen werden dafür, dass ein Distributor meinen Titel mehrfach anbietet. Damit fällt nach erneuter Prüfung, ich hatte mich schon einmal damit auseinandergesetzt, Tolino dann leider auch für mich endgültig aus.