Haftbefehl

Vorab - es gibt in jedem Buch Szenen, wo man kurz stockt , weil sie unlogisch oder gar falsch erscheinen und meist kann man darüber hinweglesen, aber kürlich bin ich auf etwas gestoßen, das IMHO gar nicht geht.

Da erdreistet sich der Leiter einer Kriminalpolizeidienststelle (ein Kriminalhauptkommissar) zu sagen, dass er einen bereits in Vollzug gesetzten Haftbefehl umgehend außer Kraft setzen werde und der Verhaftete damit sofort zu entlassen sei.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich möglich ist. Ein Haftbefehl wird von einem Richter ausgestellt und kann somit nur von diesem oder einem anderen Richter außer Vollzug gesetzt werden.
Oder liege ich falsch?

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(keine Rechtsberatung, Laienmeinung)

§120 der Strafprozessordnung regelt die Aufhebung von Haftbefehlen. Dort kannst du alles dazu nachlesen.

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Siehe auch

§ 116 Strafprozessordung
Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehl

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Danke, das wollte ich wissen.

Menschen sind dynamische Geschöpfe und Gesetze sind nur Wörter auf Papier. Es wäre also denkbar, dass jemand einen Haftbefehl nicht durchsetzt und auch seinen Leuten befiehlt es nicht zu tun. Die Frage ist, gab es daraufhin Konsequenzen im Buch? :sweat_smile:

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Nein, ich Buch gab es keine Konsequenzen, abgesehen davon, dass dem ermittelnden Kommissar mit Suspendierung gedroht wird, wenn er den Verdächtigen nicht umgehend gehen lässt.