Frage zu illegalen Tätigkeiten

Hallo ihr Lieben,

Ich hab vor zwei, drei Jahren eine Geschichte geschrieben, die ich gerne überarbeiten und noch um einen Teil erweitern würde.
In der Geschichte geht es darum, dass eine Clique eigentlich ein entspanntes Partywochenende auf einer Hütte verbringen möchten. Doch sobald sie dort sind und sich ins W-Lan einwählen, wird ihnen ein spezieller Messenger aufs Handy gespielt.
Plötzlich meldet sich ein Spielleiter, der von allen gewisse Geheimnisse kennt und auch Belege dafür hat. (Er hat sie über lange Zeit beobachtet, online sowie offline, ist ein Hacker, hat ihre Facebookseite dupliziert und darauf Zugriff…)
In diesem Chat müssen die Freunde dann ihre Geheimnisse „beichten“ da diese sonst vom Spielleiter
öffentlich auf der Facebookseite des Betroffenen gepostet werden, mit den Beweisen dazu.
Bei einigen der Geheimnisse geht es auch um illegale Dinge.
Die Freunde spielen nach längerer Diskussion und einem Machtbeweis des Spielleiters mit und beichten das Wochenende über ihre Geheimnisse. Was sie nicht wissen ist, dass die Hütte mit Kameras ausgestattet ist und das alles in einem 72 Stunden Livestream im Internet landet. Sowohl der Inhalt des Messengers, als auch ihr Aufenthalt in der Hütte.
Später kommt darüber auch ein Artikel in der Zeitung und die Polizei erfährt auch davon.

Nun meine Frage:
Kann da rechtlich etwas auf die Freunde zukommen oder werden eventuelle Anschuldigungen eher fallen gelassen?
Theoretisch sind die „Geständnisse“ ja erzwungen und die angegebenen Beweise wurden vom Spielleiter angeblich vernichtet und kommen auch im Livestream nicht vor. (Der Livestream kann im Internet noch immer angesehen werden)
Kommen die Freunde da raus, wenn sie sagen, das war alles nur gelogen, um dieses Psychospiel mitzuspielen, weil sie Angst vor dem Spielleiter hatten?

Hoffe, das war jetzt nicht zu viel auf einmal.

Viele Grüße
framato

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Bei Offizialdelikten ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, bei Antragsdelikten nur, wenn eine Anzeige vom Betroffenen erstattet wurde. Je nach Ergebnis der Ermittlungen kann die StA die Ermittlungen einstellen, einen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben. Ab da gilt dann der alte Spruch „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.
Sicher können sie mit der Position „Lüge in Ausnahmesituation“ durchkommen, aber Ermittlungsbeamte sind auch nicht gerade erst gestern auf die Welt gekommen.
Ob sie nun am Ende verurteilt werden oder nicht, es wird sie auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven kosten.

Ach ja, vorsorglich der übliche Disclaimer: Dies ist eine juristische Laienmeinung und keine rechtsverbindliche Auskunft/Beratung.

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Danke, für deine Antwort.
Ich denke es wird schon erst mal eine Ermittlung nach sich ziehen und auch ein paar Termine beim Anwalt. Nerven wird es sie alle auf jeden Fall kosten… neben ein paar Freundschaften.

Dann werd ich mal noch schauen, was genau davon unter Antragsdelikte fällt und was unter Offizialdelikte.

Kurz gesagt, alle Verbrechen und die meisten Vergehen sind Offizialdelikte. Antragsdelikte sind minderschwere Vergehen, wie etwa Beleidigung. Auch wird man je nach gestandener Straftat mehr oder weniger Aufwand bei den Ermittlungen betreiben, ein Mord wird sicherlich akribischer untersucht als ein lapidarer Verstoß gegen das BtMG.

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Im Grunde geht es einmal um einen Verstoß gegen das BtMG (die eine kifft halt hin und wieder), eine hatte etwas mit ihrem Lehrer, als sie noch Minderjährig war und einer hat ziemlich gut mit Wetten in einer illegalen Boxszene abkassiert.
Weiß nicht, ob noch weitere Straftaten dazu kommen werden, die Geheimnisse änder ich nämlich bei der Überarbeitung.

WICHTIG: Wenn hier geantwortet wird und derjenige kein Volljurist ist, bitte deutlichst als Laienmeinung kennzeichnen (so wie Ralf es sehr vorbildlich getan hat)!

Ist zwar doof, aber nach aktueller Rechtslage sind wir als Forum sonst abmahnbar - bitte also immer ranschreiben, ob man Laie ist oder nicht.

Das sage ich hier als rechtlicher Laie, und es stellt nur meine Meinung dar :wink:
Dennoch müssen wir als Forenbetreiber darauf bestehen.

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Werde die Antworten hier natürlich nicht als gesicherte Grundlage nehmen und Rechtliches allgemein sehr kurz halten in der Geschichte. Zudem wird sie wahrscheinlich eh nie jemand zu lesen bekommen :sweat_smile:

Trotzdem danke für den Hinweis, dann weiß ich das auch fürs nächste Mal.

Och, DU darfst ruhig, framato. :slight_smile:
Ich denke mal (als Laie :wink: ), dass Du einen Super-Anwalt in Deinem Buch auftreten lassen kannst, der stundenlange Reden hält.
Das dürfte durch schriftstellerische Freiheit abgedeckt sein.

Es geht hier im Forum darum, dass es Anwälte gibt, die nix zu tun haben und die nach vermeintlichen „Rechtsberatungen“ im Internet suchen und dann abmahnen, wenn sie eine solche „entdeckt“ haben.

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Ah, okay.
Na hoffentlich bleiben die hier fern :rofl:
Die braucht man sicher nicht.
Aber danke für die Aufklärung, auch wenn ich schon wieder die Kopf über die Menschheit schütteln muss.

Ich danke dir für dein laienhaftes Lob meiner laienhaften Antwort. :wink:

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Hab’s, glaube ich, schon mal irgendwo erwähnt. Bei uns an der Schule gab es einen Lehrer, der mit einer Schülerin zusammen war. Alle, aber auch wirklich alle, wussten es. Die beiden haben später geheiratet, glaube ich. Passiert ist nichts. Weder strafrechtlich noch moralisch. Da hat er dann wohl extemes Glück gehabt.

@Julius Dexheimer: ich glaube, da hat jetzt mal ein echter Jurist gesprochen?

@framato: nimmt doch einfach die unerlaubte Rechtsberatung im Internet als eines der gebeichteten Delikte mit ins Buch auf :sweat_smile:
PS: Die Idee Deiner Geschichte gefällt mir!

… bei mir an der Schule gab es einen Lehrer, der mit einer Kunstlehrerin ein Verhältnis hatte. Deren Söhne nannten ihn Papa. Das Delikate: der Papa trug eine schwarze Kutte, beide unterrichteten nämlich an einer Klosterschule … juristisch, glaube ich, kaum anfechtbar - und die katholische Kirche scheint in solchen Fällen ja sehr geduldig :wink:

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So what? In Frankreich kannst du da immer noch Präsident werden. :stuck_out_tongue:

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:sweat_smile::+1:

Bei uns an der Schule gab es einen Lehrer, der mit einer Schülerin zusammen war.

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt gar nicht, ob das problematisch wäre - eine eventuelle Minderjährigkeit mal außen vor gelassen -, solange sie nicht in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zu ihm steht, also unterrichtet und vor allem benotet wird.
Wenn ich nachmittags die Schulaufgabe einer Schülerin korrigiere und abends ein Rendezvous mit ihr habe, könnte manch engstirniger Bürokrat glatt an meiner Objektivität bei der Beurteilung zweifeln …

So wie du deine Geschichte beschrieben hast, klingt sie sehr interessant und spannend. Wenn das der Text vom Einband war, hätte dieser mich überzeugt, das Buch zu lesen. Die Idee finde ich wirklich toll und es wäre schön, wenn du dich entschließt sie zu veröffentlichen und es auch klappen sollte.

Übrigens erinnert mich die Geschichte an The Passengers von John Marrs. Der hatte eine ähnliche Idee.

ACHTUNG: Es folgt meine laienhafte Meinung zur Rechtslage und dies stellt keine Rechtsberatung dar:

Ich denke, wenn der Hacker tatsächlich alle Beweise vernichtet hat, können sich die Leute, die ihre Geständnisse gebeichtet haben, auf Notwehr oder Zwang plädieren. Bleibt die Frage offen, inwieweit man dem Hacker trauen kann, ob er wirklich die entsprechenden Beweise vernichtet hat, oder ob er sie überhaupt wirklich hatte. Je nach Fall, wird sich der Anwalt wohl überlegen, ob es sich lohnt, die Beweise erneut ans Licht zu bringen, es kommt schließlich auch auf den Streitwert der Sache an. Beim Kiffen ist da das sicher die Mühe nicht wert, beim illegalen Glücksspiel, wohl eher, zumal die Person wohl noch Geld hat.
Was ich mich frage, ob der Hacker nicht auch gleich juristisch belangt wird, da dieser offensichtlich und in aller Öffentlichkeit hier Verbrechen begeht und sich vielleicht zu sicher in seiner Anonymität fühlt. Wäre vielleicht auch ein spannender Ansatz.

Ich vermute mal, da greift: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Es gibt sicher Gründe, den Ball flach zu halten, oder keine schlafenden Hunde zu wecken. Ist nur eine Annahme, ich weiß es natürlich nicht. :smiley:

Grüße

Helmut

Wenn ich mich richtig erinnere war das der Fall.

Danke für all eure Antworten.

Also der Spielleiter (Hacker) hat tatsächlich ein paar Beweise, denn er wird am Anfang ein Foto veröffentlichen, weil die Freunde nicht gleich mitspielen.
Aber es wird nicht aufgeklärt, ob er wirklich alles beweisen könnte und ob er alles vernichtet. Bisher hat die Geschichte nach dem Wochenende aufgehört und als Epilog gab es dann den Zeitungsbericht.
Wenn ich es jetzt aber überarbeite wollte ich noch etwas weiter gehen, eventuell dann ein Jahr später wieder in der Hütte, was sich dann alles getan hat und ob es die Clique als solche noch gibt.
Mal schauen.
Eure Antworten haben mir auf jeden Fall sehr geholfen und auch eure Anmerkungen, dass die Idee doch ganz interessant sein könnte.
Jetzt muss es nur noch geschrieben werden :smiley:

Liebe Grüße und euch allen einen guten Rutsch

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