Frage an Verlagsautoren (Honorarabrechnung)

Wollte mal an die Verlagsautoren unter euch die Frage richten, wie die Honorarabrechnung bei euch ablief. Habe nämlich kürzlich von einem Verlag, bei dem ich unter Vertrag bin, eine Mail erhalten, der eine Honorarabrechnung seitens des Verlags angehängt ist (Auflistung der verkauften Exemplare, Summe des Honorars etc.), in der ich aber zugleich aufgefordert werde, selbst eine Rechnung zu erstellen (wohl auf Basis dieser Daten). Mir scheint das ungewöhnlich, ich kenne das so von anderen Verlagen nicht. (Wüsste auch nicht, welche Leistung ich da in Rechnung stellen sollte - ich habe die Bücher ja nicht selbst verkauft … aber das nur am Rande.)

Achtung laienhafte Meinung: Normal wird bei Vertragsabschluss geklärt, ob der Autor als Freiberufler oder Unternehmer auftritt. In deinem Fall scheint der Verlag davon auszugehen, dass du Unternehmer bist. Dann braucht er natürlich eine vollständige Rechnung.

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Ja, das wäre eine denkbare Erklärung für diese Vorgehensweise. Allerdings gibt es keinen entsprechenden Passus im Vertrag.

Bestenfalls rufst du dort an und fragst einfach.

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Ich kenne solche Regelungen aus keinem meiner Verlagsverträge. Der Verlag verkauft unsere Bücher und rechnet ab. Fertig. Ein seriöser Verlagsvertrag sieht vor, dass der Autor/die Autorin das Recht hat, diese Abrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer o.ä, überprüfen zu lassen. Ergeben sich aus dieser Prüfung nennenswerte Abweichung von der Abrechnung, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Verlages, ansonsten zahlst du. Stellst du allerdings eine Rechnung aus, kannst du keine Abweichung bemängeln. Wie auch, du hast die Verkaufszahlen ja mit deiner Rechnung bereits bestätigt. Für den Verlag sind Honorare Betriebsausgaben, so wie Miete o.ä. Der Vermieter stellt auch keine Rechnung aus, sondern die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag. Und in unserem Fall eben aus dem Autorenvertrag.

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Ergänzung: Im Netz finden sich Übersichtsseiten von Anwälten , die auf Verlagsvertragsrecht spezialisiert sind und die wesentlichen Punkte erklären. Einfach googeln.

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Scheint mir ein unübliches Verhalten zu sein. Ich bin bei den Aufbau Verlagen unter Vertrag und erhalte halbjährlich meine Tantiemenabrechnung. Und das war’s. Eine Rechnungsstellung meinerseits findet nicht statt.