Hallo liebe Forianer,
Ein Charakter in meiner Geschichte hat Sex in der Flughafentoilette bei offener Tür und wird dabei von einer älteren Dame entdeckt, die daraufhin die Polizei ruft. Der Lebenspartner meiner Protagonistin findet dummerweise einige Zeit später den Strafbefehl in der Post.
Mich interessiert, wie detailliert die begangene Tat in einem solchen Schreiben formuliert wird. Wird auch für einen Unbeteiligten (in meinem Fall dem bis dahin nichtsahnenden Partner) beim Lesen ersichtlich, wann, wo, auf welche Art und vor allen Dingen mit wem sie Sex hatte? Wird der Name der Zeugin ebenfalls genannt?
Ich habe kürzlich einen Strafbefehl von einer Bekannten gelesen, die einen schweren Unfall verschuldet hat. In dem Schreiben wurde der Unfall selbst sehr detailliert ausgeführt, inklusive Namen und Adressen aller Beteiligten.
Hat jemand von euch schon einmal einen Strafbefehl wegen “Erregung öffentlichen Ärgernisses” ausgestellt oder gesehen (erhalten hoffentlich nicht!)?
Gruß,
Claudia