Druckversion

Hallo,

keine Ahung, ob meine Frage hier richtig ist. Meine Frage: In wieweit sind Schriften, die ich mit Win 10 und damit auch auf Payrus zur Auswahl habe, für die Herstellung von Printbüchern z.B. über Creatspace zu verwenden? Welche Schrift/Font verwendet ihr (SP-Autoren)?

Aw: Druckversion

Hallo ZenX,

Eine bestimmte Schrift gibt es meines Wissens nicht. Das hängt auch von der Art des Buches ab. Ein Sachbuch hat häufig Serifenlose Schrift, währned bei Belletristik die Serifenschriften überwiegen.

Schau dir mal ein paar Bücher des entsprechenden Genres an. Ich habe das gemacht und dann ein Stück Text in der Buchseitengrösse ausgedruckt zum Vergleich. Hatte mir sehr geholfen.

Ich habe mich dann für Palatino Linotyp 10 entschieden.

Gruss

Waba

Aw: Druckversion

Ich würde auch ein Sachbuch für den Fließtext mit einer Serifenschrift versehen - ist einfach besser lesbar.

Times New Roman ist absichtlich recht eng gesetzt, wenn man also viel Text auf wenige Seiten bekommen will, bspw. fürs Selfpublishing, ist’s nicht schlecht.

Besser lesbar ist natürlich die etwas weitere Garamond oder auch die Palatino Linotype 10.

Aw: Druckversion

Danke,

für mein Kinderbuch habe ich der hohen Schriftgröße (18pt) geschuldet Times New Roman verwendet. Für meine Thriller nehme ich Palatino Linotype.

Gibt es bei der Verwendung dieser beiden Schriften Linzenzbeschränkungen? Oder wie macht ihr das?

Aw: Druckversion

Meines Laien-Wissens nach, was natürlich keine Rechtsverbindlichkeit beinhalten darf, sind die Schriften der Logik nach Teil der jeweiligen Betriebssysteme.

Im Zweifel, wenn man die Fonts gekauft hat, muss man halt die Lizenzbedingungen vom Kauf nachlesen. Mit dem System erworbene Fonts müsste man einfach so nutzen dürfen.

Aw: Druckversion

Danke,

ich habe mich wirklich bemüht hinter diese Linzenzrechte zu schauen. Ich habe sogar ein Konto bei Mircosoft - schlauer bin deswegen nicht, aber ich kann jetzt alles mögliche kaufen, was ich nicht brauche. Von besonderen Erfolg waren meine Bemühungen nicht gekrönt und man kann von einen SP Autoren wohl kaum erwarten, dass er noch ganz nebenbei Vertragsrecht studiert. Im Endeffekt komme ich auch zu dem laienhaften Schluß, dass die Schriften Teil des erworbenen Betriebssystems sind.

Aw: Druckversion

Der “laienhafte” Schluss ist ja auch richtig, soweit ich weiß. Was man erworben hat, ist, wenn nichts Gegenteiliges dransteht, auch voll nutzbar.