Darf man Screenshots von seinem PC in ein Sachbuch einfügen?

Hallo, zusammen!

Ich weiß nicht, ob ich in der richtigen Kategorie bin, aber ich versuch’s mal. Und ja, ich bin mir bewusst, dass ihr hier keine Rechtsberatung machen könnt. Aber vielleicht ein paar hilfreiche Ratschläge des gesunden Menschenverstandes?

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Buch über das Programm Trello gekauft. Es ist ein im Selfpublishing erschienenes E-Book, das den Umgang mit diesem Programm erklärt. (Leider ist es weder gut geschrieben, noch liefert es irgendwelche Tipps, die über das Basiswissen hinausgehen. Aber gut.)

Der Autor verwendet ein paar Screenshots in dem Buch, die er offenbar an seinem eigenen Computer gemacht hat. Ich finde nirgendwo ein Abbildungsverzeichnis und ich weiß auch nicht, ob er sich an Trello gewandt hat, um irgendeine Erlaubnis einzuholen, würde aber vermuten, dass er das nicht getan hat, weil das Buch insgesamt nicht sehr professionell gestaltet aussieht.
Könnte der Autor damit Probleme bekommen?
Muss man irgendwelche Rechte oder eine Erlaubnis einholen, wenn man so etwas machen will? Oder reicht dazu die Lizenz aus, die man mit dem Kauf des Programms (falls es sich um eine Desktop-Version handelt) erworben hat?

Danke für eure Hilfe.

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Ohne ein Rechtsanwalt zu sein, ahne ich, dass ich in einer Welt, in der ich keine Screenshots einer Software machen darf, auch keine Bilder der Ikea-Möbel in meiner Wohnung veröffentlichen dürfte. Und natürlich auch keine Selfies von mir vor dem Spiegel, solange man den Spiegel erkennen kann.

Was ich persönlich nicht tun würde, wäre, von einer Doku eines anderen Screenshots anzufertigen. Es sei denn, die Doku ist Scheiße und ich will einen Fehler darin aufzeigen.

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Ich bin kein Rechtsanwalt und gebe nur meine laienhafte Meinung zum Ausdruck, aber ich fürchte, dass es einen Unterschied geben könnte zwischen Gegenständen, die mir gehören (Ikea-Schrank und Spiegel) und Software, die mir nicht gehört, die ich nur im Rahmen einer Lizenz nutzen darf.
Meine laienhafte Idee wäre, die Lizenzbedingungen durchzulesen. (Wobei ich allerdings in meinem ganzen Leben noch nie eine Lizenzvereinbarung für eine Software komplett durchgelesen habe. :see_no_evil:)

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Ganz laienhaft könnte ich mir auch vorstellen, dass es einen Unterschied machen könnte, ob man kommerzielle Absichten verfolgt. Wenn der Autor das Ratgeberbuch verkauft, wäre das keine private Nutzung mehr. Für kommerzielle Absichten könnten möglicherweise strengere Regeln gelten, als wenn man mal als Privatperson einen Screenshot im Internet zeigt.

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Selbstverständlich verkauft er es.
Und das würde ich auch wollen, nur über eine andere Software.

Ich habe jetzt die Webseite ausfindig gemacht und beim Support gefragt, ob ich Screenshots von meinen eigenen Dokumenten nutzen dürfte. Mal sehen, was die sagen.
Ich halte euch auf dem Laufenden!

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Hallo, Leute,

ich habe die Antwort auf meine Frage bekommen!

Diese Mail habe ich geschrieben:
Dear Support Team,
I’m considering to write a „How to write a novel-book“ in which I’d also like to explain how to use your software for the planning process. The book would be written in German.
In order to illustrate certain processes I’d like to use screenshots from my own documents. I purchased a license about a year ago. Would I be allowed to use my own screenhots in a book that I intend to publish?

Thank you in advance for your answer.
Best regards, …

Und dies ist die Antwort:

We would be happy for you to use those screenshots, as long as the app is referred to by name so users can find us!

Given some of our app features will change over time, we would recommend you sign up for our betas so that you get an advanced look at changes as they are coming.

Feel free to also contact us again as the book nears being ready, and we can let you know if there are any significant changes in the immediate pipeline that might require slight revisions or updated screenshots ahead of publication.

Of course, if in the process of writing the book you find aspects that are difficult to describe, or changes we could make that would make things easier for your readers, let us know, as this is usually an indication of areas of our app experience that we should look to improve for everyone.

Regards, …

Was lernen wir daraus? Immer mit den Leuten reden!

Bleibt fröhlich!

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Super. Besser geht es doch gar nicht.

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Hallo,
ich bin Sachbuchautor und mache viele Screenshots, nicht nur vom Bildschirm sondern auch von Kameras.
Grundsätzliches zum Thema erklärt dieser Beitrag ganz gut: Screenshots richtig nutzen: So klappt's ohne rechtlichen Ärger – iRights.info
Ich frage grundsätzlich auch vorher bei den Herstellern (Kamera oder Software) an. Aber nicht nach Genehmigung sondern nach der regelkonformen Verwendung ihres Markennamens. Oft haben die Policies die die dafür rausgeben (da steht dann z.B. drin, dass man nicht XYZ-Software sagen darf sondern nur XVZ Software). Regelmäßig bekommen wir von den Presseabteilung der Hersteller Fotos zur Verfügung gestellt, die ich mit Foto:Herstellername einbinden kann.
Tenor: Bei den Screenshots kommt es auf den Inhalt an. So verwende ich bei der Besprechung einer Bildbearbeitungssoftware nur eigene Bilder und wenn Menschen drauf sind dann nur welche die nachweislich gefragt wurden. Also was ich sagen wollte: Bei Bildern in Screenshots gelten die gleichen Regeln des Urheberrechts als wenn ich das Bild direkt veröffentlichen würde.
Ich hoffe, ich konnte auch etwas helfen.
Liebe Grüße
Akki

Danke. Aber ich habe die Erlaubnis ja schon eingeholt (vgl. Beitrag 6).

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