Darf man das?

Darf ich aus meiner Erinnerung, aus anderen Büchern erzählen, ohne gleich den Verlag zu fragen, wegen der Rechte? Z.B. Ich habe im Buch so und so gelesen, das man mit dieser Technik Erflog haben könnte. Oder darf man nur genau Zitieren oder Texte verwenden? Oder gibt es eine andere Möglichkeit ?

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Hallo @Luce ,
vorab mal, das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung!
Urheberrechtlich sollte es kein Problem geben, wenn du etwas nacherzählst. Damit wird vermutlich keine Gebühr fällig. Trotzdem solltest du den Verlag fragen, ob er etwas dagegen hat, dass das Buch in deinem Werk erwähnt wird. Ansonsten könnte der Verlag später auf Unterlassung klagen und das könnte teuer werden. So etwas kann vorkommen, wenn du keine explizite Erlaubnis hast (diese muss auch nachvollziehbar sein und eindeutig in diesem Kontext erfolgen). Besonders wenn du einen kontroversen Inhalt veröffentlichst:
Wischiwaschi Desinfektionsmittel entfernt 99,9% aller Bakterien und Viren, wie aus dem Produktblatt der Saubermann AG hervor geht. Das unterstützt auch die Forderung von DT "spritzen sie sich Desinfektionsmittel gegen Corona." ...

Auch der Fairness halber solltest du fremde Texte immer mit Quellenangabe zitieren oder auch nacherzählen.

Liebe Grüsse
LonesomeWriter

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Ich würde mich hier gern mal anschließen.

Ich habe nämlich eine Geschichte in Arbeit, die im Kern auf einer beruht, die ich vor vielen vielen Jahren im Netz mal gelesen habe. Ich habe keine Ahnung, wer der Autor war und habe auch mit den Stichworten in meiner Erinnerung bei Google keine passenden Treffer bekommen. Ich vermute daher, dass die Geschichte nur online existiert hat, also kein Verlag. An die Namen der Protagonisten erinnere ich mich eh nicht mehr, die habe ich folglich neu erfunden. Auch die Story selbst wurde von mir deutlich ausgeweitet.

Ich könnte also auch bei noch so großem Wohlwollen keine Quelle angeben.

Was meint ihr? Ja, ich weiß, keine Rechtsberatung und so, aber vielleicht hat ja jemand mal was gehört :slight_smile:

Was glaubst du, wie oft das im Laufe der Geschichte schon vorgekommen ist?
Romeo und Julia von Shakespeare hat seinen Ursprung in Geschichten aus der Antike.
Goethes Faust war auch keine neue Idee.
Der Film „Pretty Woman“ mit Julia Roberts und Richard Gere ist eine moderne Interpretation von Aschenputtel.
Die „Kerne von Geschichten“ hat es alle schon mal gegeben. Auch die wesentlichen Plots gibt es schon hunderttausendfach. Sonst hätte Ronald Tobias sein Buch „20 Masterplots. Die Basis des Story-Building in Roman und Film“ nicht schreiben können.
Worauf es ankommt, ist, was du aus einem Stoff bzw. einem Plot machst. Wie du ihn interpretierst. Und welche neue Note du ihm gibst.

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Ein grosses Hallo und vielen Dank für deine Antwort !

Echt Krass!

Wenn man das alles zum ersten Mal macht. Z. B. Fischerverlag Anfrage recht Komplex.Das geht dann über Frankfurt Rights. Konto erstellen, alles auf Englisch usw. Dann wollen die wissen wie viele
Wörter man verwenden möchte, auf welcher Seite, wie groß die Auflage, welcher Verlag usw. alles Dinge die ich noch gar nicht weiß. Ich hab jetzt mal eine Anfrage eingereicht mal schauen was zurückkommt.:joy:

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Hallo

Die Antwort des Verlags war wie folgt:

Message from seller: Sehr geehrter Herr…, eine Nacherzählung und auch eine Rezension sind unseres Kenntnisstandes nach keine genehmigungspflichtigen Nutzungen. Auch Ihr Vorhaben scheint hier darunter zu fallen. Wenn keine direkten Textpassagen wiedergegeben werden, benötigen Sie keine Genehmigung von uns. Mit freundlichen Grüßen, S. Fischer Verlag GmbH

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Hallo @Luce ,
perfekt! Aufbewahren und alles ist in Ordnung.

Liebe Grüsse
LonesomeWriter

Das finde ich ein bisschen dünn. Ich meine, wenn der Verlag keine absolut verbindliche Aussage treffen kann, wer dann?
Du solltest mit der Antwort auf der sicheren Seite sein. Mich ärgert es immer wieder, dass heutzutage alles schwammig formuliert wird (werden muss). Egal. Zumindest kannst du dein Vorhaben mit dieser Antwort weiter vorantreiben.
(eigene Meinung, ohne Fachwissen)

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Ein freundliches Hallo an alle hier, so in etwa beschäftigen mich auch einige Fragen zu diesem Thema. Ich habe hier und da einige schöne Zitate mal gelesen oder gehört. Leider weiß ich oft nicht mehr von wem oder wo das herkam. Was passiert Rechtlich wen man das Zitat schreibt und dann plötzlich kommt XY und wettert los (nur dann ist es ja schon zu spät und der Ärger läuft). Oder wen ich frei heraus aus meinen Gedanken etwas schreibe, das es aber irgendwo in einem Buch gibt? Man kann ja (leider) nicht alle Bücher der Welt kennen.

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Hallo @Brausedrops ,
wenn du glaubhaft machen kannst, dass etwas auf deinem Mist gewachsen ist (frühe Manuskriptversionen, etc). Damit kann man zumindest nachweisen, dass es sich nicht um einen vorsätzlichen Klau handelt. Dann wird es wohl darauf hinauslaufen, dass du dein Werk einstampfst oder nachträglich Lizenzgebühren zahlst.
Kannst du nicht nachweisen, dass das Buch von dir kommt, kann es zu einem aussergerichtlichen Vergleich kommen (Einstampfen, nachträgliche Lizenzzahlungen, …) oder auch eine Verurteilung.
Achtung, das ist keine Rechtsberatung! Nur meine persönliche Meinung.

Liebe Grüsse
LonesomeWriter

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Genau. Die Auskunft war freundlich und doch ist natürlich Vorsicht geboten, denn da sind natürlich – ein Stück weit nachvollziehbarer- oder typischerweise – einige sog. Heckenausdrücke drin: „unseres Kenntnisstandes nach“ (und wenn der sich ändert?), „scheint“ (und wenn der Schein trügt?), „Textpassagen“ (ab welcher Länge ist etwas eine Passage?).

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Vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich schreibe aus meinen eigenen Gedanken/Erlebnissen (plus Unterlagen, eigene Beweise, Recherche und Nachforschungen :face_with_monocle:) Von anderen Schreibern oder Büchern etwas „zu mopsen“ mache ich nicht da es ja „mein eigenes Werk“ werden soll. Die Manuskriptversionen und alles was dabei gehört habe ich dann ja falls es irgendwo auf der Welt ausversehen etwas doppeltes gibt. Wünsche noch einen schönen Tag :wink::+1:

Das hatte ich gesucht, falls das einmal nötig wäre, Danke schön dafür

Hallo @Brausedrops ,

da geht es weniger um das Urheberrecht, das sollte bei einer Nacherzählung das geringere Thema sein. Da geht es vielmehr darum, dass der Rechteinhaber nicht am Ende sagt, er möchte in diesem Kontext nicht erwähnt werden (Unterlassung). Und das kann wieder dazuführen, dass ein Verkaufsstopp droht, etc…
Wie immer, ist das keine Rechtsberatung :wink: nur meine Meinung!

Liebe Grüsse
LonesomeWriter

Und ich Danke Dir für Deine Meinung. Es ist wirklich noch eine Menge was ich alles lernen muß. Aber am Ende möchte ich das alles richtig ist. Es gibt ja so gefühlt 1000 Fettnäpfchen über die man stolpert oder im schlimmsten Fall in einem landet. Daher ist mein Lernmodus auf Hochtouren. Hab noch einen schönen Tag :slightly_smiling_face: :+1:

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Ich bin der Meinung das man den ursprünglichen Verfasser nennen muß, und die benannten Textpassagen deutlich dem Verfasser zuordnen können muß.