Es gibt ja viele Fachpublikationen mit Review-Charakter. Die bestehen fast zu 100% aus Zitaten - und haben trotzdem einen gewissen Wert, weil die Autoren die Leistung vollbringen, all diese Einzelfunde in einen Gesamtkontext einzubetten und aus überall verteilten Flickstücken quasi ein einheitliches Lehrstück zu machen.
Das ist so ziemlich der worst-case.
Urheberrecht ist zuweilen eine eklige Sache.
Der Punkt ist: Geschätzte 99% der Fachartikelautoren bzw. deren Erben sind eher stolz als verärgert, wenn Du sie zitierst. Auch dann, wenn das Zitat eine Skizze beinhaltet (vorausgesetzt, die Quelle ist sauber benannt).
Aber das eine Prozent, das anders tickt, bricht Dir unter Umständen das Genick, weil es Dich auf zweiunzwanzig Fantastilliarden verklagt. Unabhängig davon, ob die Betroffenen Recht bekommen - die schlaflosen Nächte, die sich im Verlauf eines jahrelangen Urheberrechtsprozesses einstellen, willst Du nicht haben.
Bleibt nur noch, Skizzen notfalls nachzuzeichnen (wie viele vor Google Maps für Anfahrtsskizzen z.B. Teile von Stadtplänen abgezeichnet haben) und Texte mit eigenen Worten wiederzugeben.
Bezüglich reiner Datenblattinhalte gilt meines Wissens aber kein Urheberrecht. Aber auch hier würde ich es zumindest reformatieren; sieht ja auch besser aus als schlecht lesbare Scans alter Drucke.
Im übrigen fange bitte nicht mit Floskeln an wie “Im Laborbericht des Rumopselinstituts von Hastenichtgesehen wurden Messungen durchgeführt, die ergaben, dass Röhren aus Glas sind”. Das bläht den Text auf und hindert am Lesen. Besser so:
“Röhren sind aus Glas(1).”
Und in einer Fußnote oder am Ende im Literaturverzeichnis:
in eine Geschichte wollte ich eine bekannte Fernsehsendung einbinden.
Weil ich bzgl. Art und Umfang auch unsicher war, hatte ich beim Sender nachgefragt, ob das zu Problemen führen könnte.
Neben einer detaillierten und freundlichen Antwort bekam ich den Hinweis auf Regeln des Zitatrechts innerhalb des Urheberrechts.
Mit der Suchmaschine Deiner Wahl findest Du zu Urheberrecht: Das Zitatrecht nach §51 UrhG bestimmt weitere Tips und Anregungen, falls das noch von Interesse ist.