Buch eines anderen Autors herausgeben

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier.
Ich habe schon einige Bücher herausgegeben: 2 bei einem Verlag und 13 Bücher im Selbstverlag. Das klappt super und ich habe mich in den letzten 7 Jahren gut in die ganze Sache eingearbeitet.
Ich bin Freiberufler, arbeite hauptberuflich als Dozent und vertreibe nebenbei meine eigenen Bücher im Selbstverlag. Das ganze wird natürlich versteuert. :wink:

Nun meine Frage:
Eine Freundin von mir möchte gerne ihr Buch veröffentlichen, das thematisch in meinen wissenschaftlichen Bereich liegt. Sie möchte gerne, dass ich als ihr Herausgeber fungiere. Wir arbeiten schon eine Weile gemeinsam an ihrem Projekt, sie aber um einiges mehr, weswegen ich mich nicht als Co-Autor oder ähnliches bezeichnen würde. Sie würde mir quasi das fertige Manuskript liefern und ich kümmere mich um ISBN, Covergestaltung, Druck und Vertrieb. Ich habe einen eigenen Online-Shop, wo ich meine Bücher selbst vertreibe.
Muss ich dafür einen eigenen Verlag gründen?
Oder gilt es immer noch als Selbstverlag, da ich im Buch als Herausgeber genannt werde?
Gibt es ggf. eine Möglichkeit, eine Verlagsgründung zu vermeiden/zu umgehen?

Ich habe im Internet bereits eine Weile nach Antworten gesucht, aber dann doch nichts Passendes gefunden.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus,
Stefan

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Lieber Stefan, leider ist hier im Forum keine verbindliche Rechtsberatung möglich.
Ich würde sagen, es ist kein Problem, wenn sie als Autor und du als Herausgeber genannt werden, aber wie gesagt, für eine rechtlich belastbare Info musst du wohl einen Anwalt konsultieren.

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Willkommen im Forum!

Wie @Yoro schon geraten hat, würde ich einen Anwalt aufsuchen. Da gibt es zuviele juristische Feinheiten in deinem Fall, als das man da seriös etwas raten könnte.

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Danke schon einmal für die schnellen Antworten.
Falls jemand ähnliche Erfahrungen hat, kann er ja trotzdem schon einmal berichten :slight_smile:

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Nee sorry, das geht dann eben genau dahin, wo wir nach Deutschem Recht nicht hin dürfen - Rechtsberatung.

Das dürfen eben nur Profis, sprich, Anwälte, sonst wird man abgemahnt. Auch dafür gibt’s Anwälte, die das dann gern tun :wink:

Welcher Fachanwalt sollte das denn da sein?

Anwalt für Verlagsrecht, denke ich mal. Ansonsten online über ein Anwaltsportal suchen.

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Kleiner Tipp: im Bundesverband junger Autoren und -innen (BVJA) wird sowas angeboten - einer der Vorstandsmitglieder ist hauptberuflich Anwalt, kennt sich mit genau dieser Materie super aus und bietet für Vereinsmitglieder wohl kostenlose (Erst-)Beratung an.

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…das war jetzt wohl hoffentlich keine illegitime Werbung ???

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Alles gut, das ist ja nun kein hoch-kommerzieller Verein (und wir mögen die).

Herzlichen Dank für den Tipp :slight_smile: