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Hallo,
ich bin dabei, einen Blog aufzubauen, auf dem ich über Dinge schreiben möchte, die für mich gut funktionieren, wenn ich Texte verfasse. Ich bin unsicher: Darf ich zum Beispiel über “Kreativitäts-Techniken” schreiben, die ich aus Büchern kenne, ohne vorher irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen ? ( Verlag, Autor, …) Also beschreiben, wie das geht, woher ich das kenne, ohne wörtlich abzuschreiben ? Weiß das jemand ?

Hallo Pharao,

über die rechtlichen Sachen kann ich dir keine Auskünfte geben, aber ich habe in meinem Blog über ein Buch geschrieben, dass ich gelesen habe. dabei habe ich natürlich Namen und Autor erwähnt und immer geschrieben, dass die Tipps und Techniken nicht von mir sind. Ich glaube, nicht das das falsch ist. Guck doch mal** hier **rein.

Liebe Grüße und schon mal schöne Weihnachten.
Sarina

Ich denke, dass es durchaus legitim ist, Texte und Personen zu zitieren, in der Sache wie auch wortwörtlich. Ohne dies wäre die Arbeit von Journalisten schlicht undenkbar, und auch jede wissenschaftliche Ausarbeitung basiert letztlich auf dem Vergleich neuer Erkenntnisse mit dem, was bereits bekannt ist. Natürlich müssen Autor und Quelle benannt und Wortzitate entsprechend kenntlich gemacht werden (Anführungszeichen, Seitenangabe). Was wahrscheinlich nur wenige wissen: Wer wörtlich zitiert, ist auch angehalten, Rechtschreibfehler zu übernehmen.

… und dann mit [sic] kenntlich gemacht werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sic](‚https://de.wikipedia.org/wiki/Sic‘)

Wikipedia heißt es aber auch, dass dieser Hinweis auf die originäre Wiedergabe vorwiegend in akademischen Texten verwendet wird. In journalistischen Bereich sind die Zitierregeln etwas großzügiger. Es muss der Sinn wiedergegeben werden, nicht der originäre Wortlaut.
Wenn ich natürlich einen Politiker zum Beispiel in die Pfanne hauen will, dann zitierte ich ihn mit sämtlichen Fehlern, ähs und grammatikalischen Kapriolen.

Hi Sarina,
Hübsch, das Einhorn und der Bär…
Buchrezensionen sind das eine, Blogartikel über etwas, das jemand erfunden hat, nochmal was anderes, jedenfalls empfinde ich das so. :slight_smile: Wie man das korrekt macht und ob es da überhaupt eine „allgemeingültige“ Form gibt, weiß das jemand ?
Ich will ja über etwas schreiben, nicht unbedingt immer zitieren, das erste Beispiel das mir einfällt ist die Technik des automatischen Lesens von Keith Johnstone, und da gibt es noch so sehr viel mehr worüber ich gerne auf (m)einem Blog schreiben würde, aber ich will es nicht falsch machen…

Hallo Pharao,

“(…) Darf ich zum Beispiel über “Kreativitäts-Techniken” schreiben, die ich aus Büchern kenne, ohne vorher irgendjemanden um Erlaubnis zu fragen ? ( Verlag, Autor, …) Also beschreiben, wie das geht, woher ich das kenne, ohne wörtlich abzuschreiben ? (…)”

Ich denke: Im Prinzip Ja.

Denn man müsste beantworten können, wer auf welcher Rechtsgrundlage Ansprüche gegen Dich haben könnte. In Deinem Beispiel sehe ich wenigstens 2 Rechte, das Urheber- und das Markengesetz - es mag weitere geben. Rechte ergeben sich aus dem Tandem Gesetz und Rechtsprechung zum Gesetz (Auslegung).

Das Urheberrecht schützt ein Werk, etwa ein Schriftwerk. Schreibst Du es ab, verletzt Du die Rechte des Urhebers. Lässt Du es Dir durch den Kopf gehen und schöpfst daraus ein eigenes Werk, ist das Deins. Es kommt dabei auf den Einzelfall an, denn es gibt auch Miturheberrechte. Kurze (!) Zitate mit Quellenangabe sind erlaubt. Sammelwerke, etwa über mehrere Techniken, sind eher eigene Werke, ggf. mit Miturheberschaften.

Manche schützen ihre Methode mit einem Markennamen. Nach dem Markengesetz schützen Marken die Herkunft, nicht den Gegenstand, damit Teilnehmer im Rechtsverkehr Anbieter A von Anbieter B unterscheiden können. Du könntest also über ein Markenprodukt, den Gegenstand, schreiben, darfst aber nicht unter dessen Markennamen auftreten - das wäre ein Straftatbestand, sofern die Marke noch aktiv ist.

"Weiß das jemand ? " “(…) worüber ich gerne auf (m)einem Blog schreiben würde, aber ich will es nicht falsch machen…”

Weil es auf dem Einzelfall ankommt, solltest Du den Gang zu einem hierin spezialisierten Anwalt wagen. Mitunter bieten Handelskammern und ähnliche Einrichtungen hierzu eine kostenlose Erstberatung.

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Gerade diese Ausnahmen regelt das Urheberrecht. Ist der Blog wissenschaftlich oder journalistisch? Bietet er die dafür notwendigen Merkmale? Falls nicht, können sich solche Analogieschlüsse rechtlich rächen … weil schlicht ein anderer Fall vorliegt.

Selbst aus einer wissenschaftlichen Familie kommend: Um allem rechtlichen Schlamassel aus dem Wege zu gehen würde ich - in meinem Fall - immer den wissenschaftlichen Weg gehen, und mit kurzen Zitaten, wenn es denn nicht anders geht, zitieren + einer Literaturangabe. Und eben viel in eigene Worte fassen. Aber irgendwoher kommen ja die “Dinge” über die man schreiben will, sei es für einen Blog oder ein Buch; deshalb die Literaturangabe. Schadet ja nichts so vorzugehen, tut auch nicht weh und schützt.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, aber es gibt im Deutschen Recht eine “Zitierfreiheit”, die geregelt ist §51 Urhebergesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html ). Das recht allgemein gehalten Gesetz wird, wie es in der deutschen Rechtssprechung üblich ist, durch Urteile verschiedener Gerichte unterschiedlich ausgelegt. So hat der BGH 2011 ein Urteil des OLG Brandenburg aufgehoben BGH-Urteil: http://www.internet-law.de/2012/06/bgh-zur-zitierfreiheit.html ).
Markenschutz hat ein Werk nur dann, wenn (in Deutschland) Markenschutz vom dpma gewährt wurde. Markenschutz kann sich auch auf Namen (Ben Vart), Buch- und Zeitschriftentitel beziehen.
Man kann eine Marke natürlich auch europa- und weltweit schützen. Eine Marke kann in unterschiedlichen Kategorien geschützt werden. Beispiel: Papyrus wird als Marke für ein Getränk geschützt, dann kann die Bezeichnung andererseits problemlos für eine Software genutzt werden. Andererseits gibt es Bezeichnungen, die nicht als Marke geschützt werden können.
Selbst wenn ein Markenname geschützt ist, darf ich ihn in einem Text verwenden. Ich darf zwar kein Getränk brauen und es als Coca Cola verkaufen, aber natürlich darf man in einem Buch schreiben, dass einer der Protagonisten “an seiner Coca Cola nippte und dabei voller Ekel sein Gesicht verzog”. Um ganz sicher zu gehen, könnte man Coca weglassen. Wer an einer Cola nippt und das Gesicht verzieht, kann ebenso eine Afri Cola trinken wie eine Vita Cola.
Der verbreitete Irrtum ist, dass Markenschutz etwas mit Urheberrecht zu tun hat. Tatsächlich geht es beim Markenschutz darum: “Wenn Sie den Namen eines Produktes oder einer Dienstleistung schützen lassen wollen, können Sie diesen als Marke bei uns anmelden.” (Originalzitat von der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes).

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gehört hier zwar nicht hin, aber danke für deine Namensvorschläge.

Danke für die vielen Antworten !
Was mir noch eingefallen ist, das Thema Werbung kommt ja vielleicht auch noch dazu.
Ich hab ja noch keine eigenen Produkte oder Veranstaltungen oder was weiß ich, die ich verkaufen/bewerben will, oder die sozusagen automatisch mitbeworben werden würden Aber vielleicht ändert sich das später. Auch sowas wie ein Newsletterversand ist dann doch Werbung ?
Weil nur aus Motiven wie “ich schreibe über mein Hobby und meine Erlebnisse und teile es mit der Welt” muss ein Blog ja nicht auf Dauer laufen, es kann ja sein, dass Einnahmen dazu kommen. In welcher Höhe, ist dann die andere Frage, aber zumindestens mal so, dass sie die Kosten decken ?
Es gibt ja auch Printmedien, die berichten über Ereignisse und veröffentlichen Rezensionen, die machen das letztlich doch auch, um ihre Zeitung zu verkaufen. Das hängt dann wahrscheinlich auch mit dem Thema Marke zusammen.
Ich muss mir also am besten überlegen, was ich machen will, nur dass ich das eben erst ausprobieren muss… und schauen, wo sich das einsortieren lässt…