Berufshaftpflicht Versicherung?

Guten Morgen!

Wer hat eine Berufshaftpflicht Versicherung abgeschlossen und wo? Über den Selfpublisher Verband kann man günstiger eine bei Exali abschließen, gibt es noch andere Verbände, die so etwas anbieten?

Danke für Tipps!
Nadja

Wusste gar nicht, dass es so eine Versicherung gibt. Vor was schützt diese Versicherung denn? Zur Abwehr von Abmahnungen oder bei Copyright Problemen hätte ich eher an eine Rechtsschutzversicherung gedacht.

Ich habe gestern Post bekommen vom Anwalt der rachsüchtigen Ex meines Mannes. Noch eher harmlos, aber trotzdem unschön. Offenbar war ihr das letzte Kapitel nicht abstrakt genug. Schlimm genug eigentlich, dass sie mich auch nach 6 bzw. 8 Jahren noch online stalkt. Ich hatte zeitweise deswegen wirklich echte Sorgen, dass sie meine Adresse herausfindet. ^^
Trotzdem gut natürlich, wenn solche Einwände VOR einer realen Buchveröffentlichung kommen, dann wird jetzt die Geschichte eben noch stärker abstrahiert, bzw. ihr Vorkommen darin auf das allernotwendigste beschränkt. Sollte aber irgendwann doch nochmal was nachkommen, hätte ich gerne eine Versicherung auf meiner Seite.

Ich habe mich damit bislang noch gar nicht auseinandergesetzt, mir aber vor einiger Zeit schon einen Link dazu gespeichert:

Da werden weitgehend alle relevanten Punkte aufgeführt, die man beachten sollte und ich würde eher über einen Makler gehen und das mit dem besprechen, als das online irgendwo abzuschließen.

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Unverbindliche Gedankengänge dazu: Versichern kann man alles. Ich frage mich gerade, ob es wirklich sinnvoll ist, als Selfpublisher eine „Berufshaftpflicht“ abzuschließen. Oder sogar als Berufs-Autor. Das ist mir auch von Journalisten, wo das ja viel relevanter sein sollte, nicht (wirklich) bekannt (wobei ich da eher an materielle Schäden denke, etwa wenn ein TV-Reporter eine teure Drohne auf ein Auto abstürzen lässt …).

Am ehesten dürfte vermutlich eine Rechtsschutzversicherung zu diskutieren sein, wobei ich selbst da - was den Autorenberuf angeht - Zweifel habe. Braucht man sie wirklich, lassen die Versicherer einen gerne im Regen stehen (Makler hin oder her, der hat dann nicht mitzureden) - die Beiträge nehmen sie natürlich mit Kusshand.

Natürlich sollte man als Autor Vorsicht walten lassen, Personen ins Visier zu nehmen, die sich - womöglich zu recht - dadurch beschädigt fühlen können. Autoren von „Schlüsselromanen“ können sicher schnell ins Feuer geraten - aktuell Stuckrad-Barré „Noch wach?“ - ob ihm dadurch juristische Bedrohung erwachsen ist, weiß ich nicht, allerdings ist da natürlich ein Verlag mit Rechtsberatung zwischengeschaltet. Bei Self-Publishern dürfte ein behaupteter Image-Schaden auch wesentlich schwerer nachzuweisen sein, da ja die Reichweite in der Regel eine vergleichsweise unbedeutende ist.
Fachbüchern geht oftmals der Hinweis voraus, dass man keine Haftungsansprüche übernehmen würde. In Filmen wird gerne darauf hingewiesen, dass „jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen zufällig und nicht beabsichtigt sei“ … (und dass bei den Dreharbeiten keine Tiere zu Schaden gekommen seien! T.C. Boyle hat ja einmal - ironisch! - auf die Frage nach der Quelle seiner Inspiration geantwortet, er würde jeden Tag ein Huhn schlachten, das Blut in einen Eimer laufen lassen, seine Füße hineinstellen und dann so lange schreiben, bis das Blut erkaltet sei … ob ihn ein humorloser Tierschutzverband verklagt hat, weiß ich leider nicht :wink:)

Vielleicht weiß die Moderation zu diesem Thema mehr?

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Ohne wirklich Experte in dem Thema zu sein, halte ich eine Autoren-Haftpflichtversicherung für entbehrlich. Im Fall der oben geschilderten „rachsüchtigen Ex“ würde die Haftpflichtversicherung vielleicht den gerichtlich festgestellten Schadensersatz für die schlaflosen Nächte der Ex übernehmen müssen. Die mutmaßlich höheren Kosten erzeugt aber die gerichtliche Auseinandersetzung vorher. Hier wäre eine Rechtsschutzversicherung eher angeraten.
Insgesamt schätze ich, dass die Fälle, in denen ein Hobbyautor wegen seiner Tätigkeit als Autor eine Haftpflichtversicherung benötigt, absolut selten sind. Zumal die private Haftpflichtversicherung (die sicher eher zu empfehlen ist) im Normalfall die Ausübung eines Hobbys mit einschließt.
Zu empfehlen wäre also eher, zu prüfen, ob die vorhandenen, privaten Versicherungen (Haftpflicht und auch Rechtsschutz) nicht die Autorentätigkeit mit abdecken oder ob dies einfach eingeschlossen werden kann.

Wie gesagt, ich bin da kein Experte.

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Ich bin Versicherungsfachmann (IHK) und kann da einiges zu sagen, obwohl ich keine Rechtsberatung anbiete.

Jeder Beruf hat spezielle Risiken und für die, die nicht zu häufig passieren, kann man eine Versicherung abschließen. Schäden, die zu häufig passieren, sind ausgeschlossen vom Versicherungsschutz, weil sonst die Beiträge unbezahlbar wären.

Grundsätzlich rate ich zu Versicherungen, die existenzielle Lebensrisiken abdecken, wie bspw. Berufsunfähigkeit, Unfall, Privathaftpflicht. Ich persönlich sehe bspw. schon eine Rechtsschutz als Luxusgut an, da im Falle eines Falles Du die Kosten des Prozesses nur zahlen musst, wenn Du verlierst und vermutlich wird Dich das auch nicht in die Insolvenz treiben.
In diese Kategorie würde ich auch eine Berufshaftpflicht für Autoren einordnen.

Wer jedoch trotzdem eine abschließen möchte, der achte darauf, dass echte Vermögensschäden mitversichert sind und nicht nur Sach- und Personenschäden und Vermögensschäden als Folge eines Sach- und Personenschadens. Wie kann so ein echter Vermögensschaden aussehen, wo vorher nichts anderes passiert ist? Du parkst jemanden zu und der wollte gerade zum Banktermin fahren und 100 Mio Euro in bar anlegen. Schadenersatz auf entgangenen Zinsgewinn.
Oder: Du stellst Dein Auto in eine Waschanlage und schaffst es, Deinen Autoschlüssel im Wagen zu lassen und trotzdem abzuschließen (ging früher problemlos, ist heute eher ein Kunststück). Der Betreiber der Anlage hat dann Ansprüche gegen Dich auf entgangenen Gewinn. Zur Schriftstellerei fällt mir kein denkbarer Schaden ein, ist auch nicht mein Spezialgebiet.

Nein, Zur ABWEHR einer unberechtigten Forderung an Dich ist Deine Haftpflicht zuständig (Fachbegriff: passive Rechtsschutz), weil die ansonsten ja auch zahlen müsste. Das ist sozusagen im Eigeninteresse des Versicherers.

Disclaimer: Ich will mit diesem Artikel keine Versicherung verkaufen oder auch nur anbieten.

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Danke! Ich habe inzwischen herausgefunden, dass dieser sogenannte „passive Rechtsschutz“ in unserer Privathaftplficht eingeschlossen ist und warte jetzt dann mal ab, wie hoch die Rechnung des Anwalts für seine Tätigkeit ausfällt.

Wieder was gelernt, dankeschön :sunglasses:

Passiver Rechtsschutz greift aber doch nur dann, wenn die Forderung eine Haftpflichtforderung ist. Ist das bei Copyright Abmahnungen der Fall?

Richtig ist, dass der passive RS nur dann greift, wenn es sich um eine Forderung handelt, die die Versicherung bezahlen müsste, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt; insofern muss es sich also um eine Forderung zu einer mitversicherten Leistungsart handeln.

Dies kann bei Copyright-Verstößen im Internet (also hier bei Vorabauszügen des Textes in Foren oder im Netz) der Fall sein. Seit ca. zehn Jahren kann man das, meistens mit einem Baustein „Internet“ oder „Cyber“ mitversichern. Teure Versicherer haben das teilweise in ihren Produkten schon drin. Das muss jeder in seinen Bedingungswerken nachlesen oder eben direkt fernmündlich nachfragen.

In einer Standard-Haftpflicht von 2000 ist es nicht enthalten. Heute macht jeder Versicherer sein eigenes Produkt, um eben nicht ohne großen Aufwand vergleichbar zu sein (Marketingstrategie).