Bekannte Romanfiguren im eigenen Roman verwenden?

ich habe mal eine Frage zur rechtlichen Lage: Wie sieht es aus, wenn ich Namen wie Van Helsing oder Dracula in meinem Roman verwenden will? Ich plane zwar nicht, mit dem Roman Geld zu verdienen, aber ich möchte ihn schon in irgendeiner Form veröffentlichen (z. B. den Roman hier oder auf irgendeiner Plattform online stellen). Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht? Kann ich die Figuren einfach nutzen, oder gibt es da bestimmte Dinge, auf die ich achten muss?

Danke im Voraus!

[Laienmeinung, keine Rechtsberatung:]
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird das Werk gemeinfrei und darf verwendet werden.

Also, wenn du dich auf das Dracula-Original beziehst, sollte das kein Problem sein, denn Bram Stoker starb 1912.

(Achtung Laienmeinung)
Murnau war mir auch gleich eingefallen. Allerdings waren Stokers Rechte noch nicht erloschen.
Ähnlich Arsene Lupin, wo der Meisterdetektiv Herlock Sholmes genannt wird, weil Rechtekonflikt.

Insgesamt wäre ich vorsichtig und wurde solche Charaktere recherchieren. Superman ist älter als 70 Jahre und die Markenrechte werden dennoch geschützt sein.
Disney & Co sind wohl auch nicht ganz einfach als Vertragsgegner, also Vorsicht mit Luke Skywalker z. B.
Andererseits gibt es Filme, die ganz offensichtlich alte Marken nutzen, weil die Rechte erloschen sind. Winnie Pooh, blood & honey, als Slasherfilm z. B.
Also Fazit - möglich ist es, aber genau informieren…

Fun fact: der Begriff ‚Superheld‘ ist seit 1979 durch DC & marvel als Marke geschützt.
Das läuft jetzt aus. Das zumindest darf ich jetzt auf meine Visitenkarte drucken… :smiley:

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[Laienmeinung, keine Rechtsberatung:]
Beachte auch das internationale Recht. Und zwar Urheberrecht und Markenrecht (falls der verwendete Begriff eine eingetragene Marke ist). Wenn Werke von Unternehmen (DC; Marvel…) und nicht von Personen erstellt wurden, haben wir 95 Jahre ab Veröffentlichung oder 120 ab Schaffung (was kürzer ist). Markenrecht ist bei aktiver Nutzung unbegrenzt. Bram Stoker dürfte seit 1982 gemeinfrei sein, nur wenn du modernere Adaptionen als Grundlage nimmst (Handlung/Personen aus Filmen oder neueren Dracula Büchern), kannst du trotzdem in Schwierigkeiten kommen.

Zusätzliche Info. Die beiden Figuren spielen in zwei unterschiedlichen Büchern jeweils nur eine Nebenrolle über zwei Kapitel von insgesamt 27. Sie treten also nicht einmal gemeinsam auf. Ihre Rollen sind typisch für ihre Namen: Van Helsing als Vampirjäger und -forscher, Dracula als Vampir, der das tut, was Vampire eben tun – Menschen beißen.

Die Handlung meiner Romane selbst ist jedoch völlig eigenständig und hat keine Verbindungen zu bestehenden Büchern oder Filmen. Die Namen Van Helsing und Dracula sind weder im Titel noch auf der Rückseite oder im Klappentext besonders betont. Warum ich sie trotzdem verwende? Ganz einfach: Sie sind allgemein bekannt, und das erspart mir lange Erklärungen zu ihren Motiven. Gerade bei Van Helsing ist das praktisch für mich. Dracula taucht eher auf, weil meine Frau es sich gewünscht hat, dass er eine kleine Rolle spielt.

Jetzt wird von euch der Tipp gegeben sich zusätzlich zu Informieren. Jetzt stellt sich für mich die Frage wo man dies tut?

[Laienmeinung, keine Rechtsberatung]
Ich könnte mir auch vorstellen, dass es von der Art der Nutzung abhängt. Wenn du eine Figur lediglich erwähnst, scheint es MIR unproblematisch zu sein.
Der Kommentar
Markus schimpfte: „Ich soll deine Sachen verstecken? Ich heiße doch nicht Pumuckl!“
kommt mir weniger problematisch vor, als wenn dein Roman lautet:
„Meister Eder und sein Pumuckl - neue Abenteuer“
und von eben diesen beiden Figuren handelt.

[Erneut keine Rechtsberatung]
Andererseits: Was verlieren deine Bücher, wenn du die Figuren umbenennst? Je nach Art des Buches kannst du sogar eine gewisse Ironie einfließen lassen, wenn der Vampirjäger „Han Velsing“ heißt, die Anspielung also offensichtlich ist. Du kannst ihn natürlich auch beliebig benennen und seine Hintergrundgeschichte kurz anreißen, je nach Notwendigkeit.
Ins Blaue formuliert:

Gregor seufzte: „Er mag die seltsam erscheinen, dieser Urs Gering. Aber glaube mir, das war früher ein heiterer Kerl.“
Adrian hob eine Augenbraue: „Der? Wenn Verbitterung ein menschliches Gesicht annimmt, muss es seins sein.“
„Maria …“ Gregor senkte die Stimme. „Urs muss sie sehr geliebt haben. Eineinhalb Jahre nach ihrer Hochzeit haben die Vampire sie geholt. Das Kind, das sie erwartete, hat nie das Licht der Welt erblickt. Seitdem hat Urs sich der Jagd auf diese Ungeheuer verschrieben. Und mit jedem Vampir, den er tötet, scheint sein Hass zu wachsen.“

Das war jetzt bestimmt nicht nobelpreisverdächtig, aber es reicht grob, um eine Nebenfigur und ihre Motive darzustellen.

Wie wäre es denn mit dem Kunstgriff, dass verwandte Namen benutzt werden. Z. B.
Dr. Von Richten, Graf Strigoi.

Oder historische Personen:
Dr van Swieten
Vlad Tepes

Bei bloßen Erwähnungen dürfte es vermutlich unkritisch sein. (juristische Laienmeinung)

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Wenn es unbedingt ein Graf sein muss, klingt doch Graf Vlad auch gut.

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Joe Shuster und Jerry Siegel sind erst 1992 und 1996 gestorben, von da an werden die 70 Jahre für das Urheberrecht gerechnet. (Mit dem Markenrecht ist es nochmal anders?)
[Laienmeinung, keine Rechtsberatung]

Laienhafte Meinung:

Außerdem kann man Rechte vererben / veräußern, sodass die 70 Jahre nicht zwingend ein Maßstab sind.

Laienmeinung: Ich denke, es ist von der Gesetzgebung so gewollt, dass Werke nach einer gewissen Zeit gemeinfrei werden und von allen genutzt werden können. Deshalb ist das Vererben der Rechte auf 70 Jahre begrenzt, so wie ich das verstanden habe.

Ich habe es anders gelesen. Ist aber auch relativ egal, denn ich würde von einer Verwendung im Sinne des Threadstellers auf jeden Fall absehen.

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Ich hab gerade mal bzgl Heinz Ehrhard nachgelesen; die Rechtinhaberin (Lappanverlag) wird bis 2049 gegen die Urheberrechtsverletzungen vorgehen, es scheint also mit den 70 Jahren post mortem in D getan zu sein (aber auch hier: Laieninterpretation) …

Aha. Interessant. Danke.

[Laienmeinung, keine Rechtsberatung]
Haha, ok, dann kannst Du also auch Mercedes-Autos bauen, ja? Die Marke wurde 1902 eingetragen …

Dein Text bezieht sich auf COPYRIGHT. Das ist Urheberrecht, nicht Markenrecht! Ich habe auf den Unterschied doch mehrfach hingewiesen. Urheberrecht läuft bis 70 Jahre über Tod, Markenrecht läuft unbegrenzt, solange die Marke genutzt wird.

Du hattest geschrieben, „Superman“ sei eine Marke, die nach Markenrecht nicht abläuft.
Offenbar wird Superman aber trotzdem in absehbarer Zeit gemeinfrei.
Vielleicht ist ja „DC Comics“ die Marke, die unbegrenzt läuft?

[Dann dürfte ich in deinem neuen Beispiel vielleicht inzwischen die Form alter Mercedes-Karosserien und deren Motoren nachbauen, nur nicht „Mercedes“ draufschreiben.
Laienvermutung, keine Rechtsberatung.]

[wieder spricht der Laie]: Marke ist, was als Marke eingetragen ist. Da entsteht nichts von allein, wie im Urheberrecht. Ich habe selber schon Wort und Bildmarken eingetragen. Hatte allerdings nichts mit meiner Autorentätigkeit zu tun. Sollte Superman ernsthaft nicht eingetragen sein (die Recherche beim DPMA ist problemlos online möglich, ich bin nur gerade zu faul), dann kann das theoretisch jeder jederzeit tun. Solange derjenige dann etwas mit der Marke macht (T-Shirts druckt oder so), kann man sie ihm kaum wieder wegnehmen und alle Nutzer werden lizenzpflichtig. Das ist so ungefähr wie damals, als sich jemand die Rechte an der bis dahin nicht geschützten „Internationale“ gesichert hat und die DDR jedes Mal beim Abspielen Tantiemen zahlen musste (wirklich passiert).