Aw: Autor werden dagegen sehr…
Hallo Alisha,
das sind gute Fragen für Deinen Steuerberater ; -)
Zum Einordnen, natürlich nicht als Rechtsberatung: gewerbliche Tätigkeit (de.wikipedia.org) :
»Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit.«
Darunter fallen Fabrikanten, Handwerker, Kaufleute, (Buch-) Händler etc., also »fast alle Selbstständigen«. Beispielsweise wurden meine Schwiegereltern mit ihrer Solaranlage zu gewerblich Tätigen (Strom gegen Entgelt einspeisen (Einkünfte), Strom gegen Gebühr entnehmen (Ausgaben)) … keine aufregenden Einkünfte oder Ausgaben, aber angeben muss man dann schon Alles.
Das deutsche Einkommenssteuergesetz (EStG) begünstigt (noch) freiberufliche Tätigkeiten, u.a. von Schriftstellern:
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(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. (…)«
(Platt gesagt: die Freiberufler werden noch als Wissende, Dichter und Denker gesehen … Gewerbe kann Jede/r (anpacken, anschnacken, handeln, machen & tun …) …)
Dem Finanzamt musst Du Deine freiberufliche Tätigkeit anzeigen: dafür haben die ein Formblatt. In der jährlichen Steuererklärung führst Du/ führt Ihr dann alle Einkünfte auf, z.B. Einkünfte aus Angestelltentätigkeiten, aus freiberuflichen Tätigkeiten, aus Land- und Forstwirtschaft ; -) usw.
Weitere Stichworte sind Kleinunternehmerregelung und Nebeneinkünfte für relativ kleine Jahresumsätze/Einkünfte. Das kann Auswirkungen auf Deine Umsatzsteuerpflichten haben. Als Freiberuflerin ergänzt Du jährlich Deine Steuereingaben durch das Formbaltt Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vom Finanzamt.
Dem Vernehmen nach bewegt sich die aktuelle Rechtssprechung stark in Richtung “Abfärbetheorie”. D.h. wenn Freiberufler in genügend großem Umfang auch noch gewerblich tätig sind, verwirken sie ihre Freiberuflichkeit (und haben höhere Auflagen und Ausgaben). Beispiel: Wenn beratende Ingenieure noch fleißig nebenbei Online-Shops betreiben, kann dieses gewerbliche Tun durchfärben und den Charakter der (wie das EStG nahelegt) “höhere Tätigkeiten” des Freiberufs verwirken.
Zusammengefasst:
• ein Gewerbe ist die Schriftstellerei nicht
• wenn, dann wäre es eine freiberufliche Tätigkeit
• wie so oft kommt es auf die Verhältnisse an: die kann sinnvoll nur Dein Steuerberater beantworten.
Grüße, Michael