Haben wir irgendwelche Rechtsexperten hier? Arbeite grad an einer kurzen Kriminalgeschichte und frage mich gerade, ob Aufnahmen aus einer privaten Autokamera eigentlich vor Gericht als Beweismittel anerkannt würden. Hat da jemand von euch Ahnung?
Vor einigen Monaten ging die Meldung durch die Presse, dass Richter in Einzelfällen Dash-Cams zugelassen hätten, um den Hergang von Unfällen zu rekonstruieren. Ist allerdings eine Grauzone, weil es, wie ich geört habe, nicht erlaubt ist, solche Kameras auf Dauerplay zu stellen, sondern nur, um gezielt Dinge aufzunehmen.
AFAIK gibt’s da noch keine Rechtssicherheit, ich habe auch schon von „verboten!“ und „hat die Lage geklärt“ gehört, beides. Für einen Roman kannst Du’s Dir also gestalten, wie Du willst und Dir Deinen Richter baust
Auf jeden Fall lassen sich die Aufnahmen der Dash-Cam wunderbar in einer Geschichte als Erpressungsmittel einsetzen. Selbst, wenn die Aufnahmen vor Gericht nicht als Beweismittel anerkannt werden, liefern sie wichtige Informationen, mit denen die Beteiligten unter Druck gesetzt werden. Möglicherweise reicht schon die Androhung, dass diese Aufnahmen existieren. Oder, Du bringst die Rechtsverdreher in einen Konflikt, ob sie das Material, was möglichweise den gesamten Prozess verändert, verwenden dürfen oder nicht.
Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir auf jeden Fall weiter. ^^
Ich hab ein bisschen Ahnung in anderen Rechtsgebieten, deswegen kenne ich diesen typischen Fall von „Kommt drauf an“ in der Juristerei … -_-
@Julius Dexheimer Der Link war sehr aufschlussreich. Besten Dank!
Offenbar hat da jedes Gericht seine eigene Auffassung und es hängt viel davon, ob wir uns im Verwaltungs-, Straf- oder Zivilrecht bewegen. Aber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten scheint zumindest die Möglichkeit zu bestehen, dass es akzeptiert wird. Dann ist das ja doch nicht zu weit hergeholt, dass mein (des Diebstahls beschuldigter) Tatverdächtiger auf die Weise sein Alibi beweist - weil er nämlich zum Tatzeitpunkt am anderen Ende der Stadt 'ne Kurve geschnitten und beinahe einen Radfahrer umgesemmelt hat.
(Plottwist: Er hat den Diebstahl natürlich doch begangen, aber mit dem Dashcam-Beweis schicken wir die Beamten erstmal schön auf 'ne falsche Fährte. :D)
Um die Verwirrung komplett zu machen: Es soll ja offenbar nicht ein Tatnachweis geführt, sondern ein Alibi mit der Aufnahme bewiesen werden. Da gelten dann wieder andere Regeln Es wird sich kein Richter finden, der aus Datenschutzgründen diesen Beweis nicht zulässt, denn das kann er revisionssicher gar nicht begründen.