eine Erlaubnis per Mail sollte meines Wissens nach ausreichen.
Für die Quellenangaben gehen beide Varianten, kann man z.B. in eine Fussnote auf der Seite mit dem Zitat schreiben, oder (finde ich persönlich schöner) gesammelt an das Ende.
Für die Kennzeichnung gibt es keine feste Vorschrift. Verschiedene wissenschaftliche Journale haben hier eigene Stile - wenn Du (oder soll ich Sie sagen?) nicht an solche Vorgaben gebunden bist, hast Du die Qual der Wahl. Möglich sind z.B. runde oder eckige Klammern, oder auch hochgestellte Zahlen.
Dann könnte das so aussehen (1).
Oder so [2].
Oder, wie in Deinem Vorschlag, mit den Zahlen hinter dem Punkt. War schon alles richtig von Dir.
ok, vielen Dank. Muss ich dann zu der Zahl noch irgendwas schreiben? So a la “weitere Infos im Quellenverzeichnis” oder ist das allgemein bekannt und bedarf keine weiteren Erklärungen?
Die Frage ist, kennen sich die potentiellen Leser Deines Textes mit Quellenverzeichnissen aus? Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann schreibe doch eine Einleitung mit “Tipps zur Benutzung des Ratgebers”. Darin könnte dann auf das Quellenverzeichnis hingewiesen werden.
Andere Frage: Was wenn die Quelle der Zitate nicht mehr existieren?
Möchte einige Texte aus einer Website zitieren. Hatte den Betreiber angefragt und die Erlaubnis Erhalten, mit folgenden Vorgaben:
Du nennst meine Internetseite, in Bezug auf die Texte, die Du übernimmst
Als Autor der Texte nennst Du mich
Du veröffentlichst die Texte ausschließlich in einem Buch, dessen Texte nicht online stehen, denn ansonsten hätten wir doppelten Content im Netz, was zu Negativbewertungen unserer Seiten führen würde
Ich bekomme ein Exemplar, des fertiggestellten Buchs
Jetzt ist die Website schon seit längerem offline und der Betreiber nicht erreichbar.
Darf ich die Texte dennoch verwenden und muss ich seine Website als Quelle angeben, auch wenn diese offline ist?
Zeugt ja nicht von aktualität und profesionalität, wenn ich einen toten Link benenne.
Ausserdem bräuchte ich noch eure Hilfe beim Haftungsausschluss. Habe ein paar Texte vorformuliert und wollte euch fragen, ob das ausreichend ist? oder ob ihr irgendwelche Ergänzungen / andere Forumulierung empfehlen würdet?
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(was wäre hier die Überschrift?)
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Sorry, aber das geht - leider, aber so ist die Rechtslage - zu weit, das geht dann nämlich in Richtung Rechtsberatung, die wir (und damit auch dies Forum) nicht leisten dürfen.
auch ich kann dir leider keine ordentliche Rechtsberatung geben. Nach meinem Laienverständnis musst du dich an die Bedingungen eurer Abmachung halten, da du nicht der Urheber der Seiteninhalte bist.
Auch wenn sich die von dir verwendeten Textteile nur im Rahmen eines Zitats bewegen, musst du in der Regel eine Quellenangabe machen.
Der deutsche Wikipedia-Eintrag zum Thema Zitieren von Internetquellen gibt dazu ein paar nützliche Hinweise. So könntest du, beispielsweise, in eckigen Klammern erwähnen, dass die Quelle nicht mehr online ist.
Außerdem wird dort auf archive.org, archive.is und webcitation.org hingewiesen. Vielleicht hast du ja Glück und die Website ist archiviert worden.
@Feuerland: als Bibliothekarin habe ich mit solchen Problemen desöfteren zu tun. Rechtsauskünfte darf ich natürlich auch nicht geben, aber bei dem Zitieren von Websites solltest du immer angeben, an welchem Tag du diese besucht hast. Das mit dem “offline”-Gehen kommt nämlich häufiger vor. Du schreibst also hinter dem Zitat und der Quellenangabe in Klammern einfach das Datum deines Website-Besuchs. Beispiel: (03.10.2014)