Aktuell: Abmahnungen für Bildverwendung

Disclaimer: Bevor jemand auf die Idee kommt, mich wegen der Veröffentlichung der Thematik abzumahnen, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um meine persönliche Meinung und Vermutung handelt und ich nur den Sachverlauf wahrheitsgemäß schildere bzw. Fragen stelle.

Schon seit einiger Zeit rollt eine neue Abmahn-Welle über das Land. Aktuell kommen die Einschläge näher und es hat auch schon Bekannte von mir erwischt. Betroffen sind besonders Werbetreibende (und vermutlich auch Künstler) die sich Bildern aus Bilddatenbanken bedienen.
Besonders häufig scheinen momentan Forderungen der dpa Picture Alliance, die für eine missbräuliche Benutzung von Bildern aus ihrer Datenbank durch eine Kanzlei Schadensersatz verlangt.
Ich vermute, dass dabei auch die KI eine Rolle spielt, mit der Bildagenturen nun neue und bessere Möglichkeiten haben, ihre Bilder im Netz aufzufinden.
Abbildungen für Cover und Ähnliches aus dubiosen Quellen sollten generell nicht verwendet werden. Ich empfehle aber, dabei jetzt noch ein bisschen vorsichtiger zu sein.

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Laienmeinung, keine Beratung!

Auch bei selbst geschossenen Fotos ist vorsichtig geboten, wenn durch die VG Bild registrierte Inhalte (z.B. Kunstwerke, Architektur) abgebildet sind. Auch hier sind Suchalgorithmen im Einsatz.

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Ich glaube, ich werde wieder anfangen zu malen.

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Ich bin seit 20 Jahren regelmäßig auf Seminaren, die von Rechtsanwälten zu dieser Thematik gehalten werden. Ich selbst bin aber kein Jurist und daher ist dies keine Rechtsberatung, sondern nur mal ins Blaue aus der Erinnerung wiedergegeben, was ich so gelernt habe.

  1. Wer Bilder aus dem Netz kopiert und für seine Zwecke verwendet, dem ist eigentlich nicht zu helfen. Das ist der beschriebene Fall. Hier kommt es immer wieder zu Abmahnungen bzw. Nachforderungen einer Vergügung des Urhebers.

  2. Freie Bilddatenbanken: Es gab Fälle, in denen dort Bilder gegen den Willen der Urheber hochgeladen wurden. Es gab wohl auch Fälle, in denen Urheber ihre eigenen Werke dort hochgeladen haben – mit der festen Absicht, das später abzustreiten und Forderungen gegen die Verwender ihrer Werke zu stellen. Eine solche Absicht ist später kaum nachweisbar und wer Bilder freier Datenbanken verwendet, muss damit rechnen, dass es hier zur Forderungen kommen wird.

  3. Bei Fotolia (heute Adobe Stock) nutzten vor Jahren Leute aus, dass das amerikanische Copyright nicht dem deutschen Urheberecht gleichzusetzen ist. Fotolia hatte in den Nutzungsbedingungen stehen, dass das Recht zum Genanntwerdens des Künstlers durch Nennung des Fotolia-Pseudonyms erledigt ist. Diese Regelung ist im amerikanischen Bereich zulässig, verstößt aber im deutschen Rechtsraum wohl gegen das Urheberrecht, das in Deutschland nicht vertraglich aufgegeben werden kann. Und so klagten meines Wissens Leute aus dem russischen Sprachraum gegen Verwender ihrer Bilder aus Deutschland, weil sie den Fotolia-Bedingungen entsprechend zwar deren Pseudonym, aber nicht (dem deutschen Urheberrecht entsprechend) deren vollen Namen nannten. Wohl gemerkt: Es klagten Urheber, gegen zahlende (!) Verwender ihrer Bilder, die deren bei Fotolia aufgeführte Werke nach den Fotolia-Bedingungen bezahlt und verwendet hatten.

Ihr könnt es also drehen, wie ihr wollt: Ihr seid niemals sicher. Selbst knipsen ist sicher nicht verkehrt. Und für die Verwendung von KI für Bilder mach ich für euch ja gerade einen Feldtest und verlass mich auf die Nutzungsbedingungen von Midjourney.

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Du malst bitte schon mal los und ich gründe vorsorglich die VG Pinsel. Wir lesen uns, @Neri, wir lesen uns!

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Ich möchte in den Vorstand!

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Mein Pinsel steht zur Verfügung :innocent:

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Dann haben wir ja fast alles zusammen zur Vereinsgründung.

Da gibt es sogar schon rechtskräftige Urteile. Ich mache alle Fotos selber und achte darauf, dass nur das abzulichten, was ich selber erstellt habe.
Selbst die Panoramafreiheit ist riskant, weil im Hintergrund immer was sein kann, wmot du abgemahnt werden kannst.
Ergo: Das deutsche Abmahnwesen gibt es nur , um unterbeschäftigte Anwälte zu ernähren und wird erst abgeschafft werden, wenn es verboten wird, das Anwälte in den Bundestag wählt werden dürfen, also nie.

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Ui, jetzt wird es schlüpperig.

Nach den letzten Erkenntnissen sicher eine gute Idee. Aber alles handsignieren und den geistigen Besitz gleich notariell beglaubigen lassen. Sonst gibt es womöglich Streit über Sonnenblumen oder Sonnenuntergänge, weil das Andere auch schon gemalt haben :-(.
Offen gesagt: In einigen Punkten check ich unsere Leben grad nimmer …
Wenn ich nochmal auf die Welt komm, werd’ ich Anwalt - hah !!

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Lieber nicht: Heinrich VI., 2. Teil, 4. Akt, 2. Szene

Unter uns - das war mein erster Gedanke - doch sagt man’s besser nicht, wenn nicht das Wort zur Schlinge werden soll :slight_smile:

Bin kein Rechtsanwalt und gebe nur meine laienhafte Meinung wieder.

Ich habe vor einigen Jahren eine Abmahnung bekommen (und bezahlt), weil ich ein Bild aus pixelio auf meiner Homepage verwendet habe, und dort wie gefordert Pixelio und Urheberin als Quelle angegeben habe. Soweit alles in Ordnung.

Aber ich habe die URL der Seite auch auf Facebook geteilt, (genaugenommen nicht einmal direkt, sondern automatisch aus einem RSS-Feed), und Facebook hat automatisch dieses Bild dazu geladen. Aber da stand dann die Quelle nicht mehr dabei. Et voilà: Abmahnung.

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Kurz gesagt, sicher ist man nur, wenn man es selbst malt ._. !

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