Nur noch epub3 möglich

In Bezug auf das vorhergehende Posting von @Suse, stelle ich im Folgenden drei Links zu mehr Informationen zur Pflicht zur Barrierefreiheit ein. Ich habe meiner Meinung nach seriöse Stellen gefunden, die Informationen von allgmein bis speziell anbieten:

Informationen zur Pflicht zur Barrierefreiheit in der Übersicht der IHK Schwerin:
https://www.ihk.de/schwerin/recht/aktuelles/barrierefreiheit-ab-juni-2025-fuer-unternehmen-pflicht-6005058

Was die Aktion Mensch dazu zu WebSeiten sagt:

FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – E-Books

Seltsam: Eine der Bedingungen für barrierefreie Webseiten ist, dass sie per Tastatur bedienbar sein sollen.

Kennt jemand eine Website, bei der das der Fall ist?? Ich nicht.

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HTML kann barrierefrei.

Eine Webseite ist tastaturbedienbar, wenn die aktiven Elemente mit der Tab-Taste erreichbar sind.

Die meisten Browser unterstützen das von Hause aus.

Ich hab’s mal gerade bei meiner Website ausprobiert. Die meisten Elemente können per Tastatur angesteuert werden, jedoch nicht alle. Ich muss mal prüfen, was an diesen Elementen anders ist.

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Ich dachte mir in meiner Naivität, ich schau mal rein. HTML ist ja kein Hexenwerk, aber dein Code hat es in sich. Der kommt von einem Homebaukasten, oder?
Die Komplexität haut mich vom Hocker, selbst nachdem ein Code-Beautifier rübergelaufen ist, finde ich auf die schnelle keinen Grund. (ul) in ein (li) zu stecken ist kein Problem, selbst bei den etwas vielen (a) - (span) Kombinationen sollte es mit der Tab-Taste gehen.
Jetzt müsste man zum Testen mal den ganzen Javasript rauswerden, die ::after und ::before - Elemente killen und den gesamten CSS Code ausblenden. Ich denke ein einem steckt der kleine Detailteufel.

Ich habe im Text die Spitzen HTML-Klammern durch runde ersetzt, damit der Editor hier nicht verwirrt ist.

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So ist es. Ich werde übers Wochenende mal intensiv suchen.

Wenn ich das nicht falsch verstanden habe, muss man die Webseiten nicht zwingend barrierefrei machen als Selfpublisher. Das trifft uns in dem Fall nicht. Faktisch könnte man sich auch aus der Pflicht für die Bücher herausnehmen. Man soll dann dokumentieren, warum und bla. Abfragen würde das sicher nie jemand. Kann man dann aber auch noch zusammenpinseln.
Hilft natürlich nichts, wenn der SP-Anbieter es verlangt.

Amazon verlangt es nicht, sie wollen nur Angaben darüber, inwieweit es barrierefrei ist.
Ich habe zuerst das Papyrus-Epub in Calibre zu Epub3 umgewandelt und alles gemacht, aber der Kindle Previewer hat es nicht mal öffnen können, auch nicht mit Sigil plus Epub3 Addon. Dann hatte ich keine Lust mehr für den Aufriss. Amazon wandelt es sowieso wieder in sein Format für den Kindle um.
Epub3 ist in dem Sinne gesetzlich auch keine Pflicht, sondern lediglich das Format, dass die Barrierefreiheit maximal umsetzen kann.

Also hab ich mein Epub wie immer in Calibre bearbeitet und eben das Epub2 soweit barrierefrei gemacht, wie es ging. Language ergänzt, Leerzeichen aus leeren Alt-Tags entfernt (zb. bei Kapitelzierden; alles mit Suchen-Ersetzen), Cover und Bildern eine Bildbeschreibung verpasst und Metadaten in die Content.opf eingefügt. Inhaltsverzeichnis ist sowieso drin. Ein Screenreader hat es im Test auch vorgelesen.
Beim Test mit Ace von Daisy zeigte er mir danach 0 Fehler an und bei Amazon konnte ich dann die Barrierefreiheit bestätigen.

Im Epub 3 zuvor musste ich etwas mehr machen, da gab es noch „Aria Rollen“ zu ergänzen. Aber im Großen und Ganzen unterschied sich da wenig.

Also, um aus dem Papyrus Epub ein Epub3 zu machen:
In Calibre: Buch konvertieren - und unter Epub-Ausgabe die 2 zu 3 ändern.
Oder bei Sigil das entsprechende Plugin installieren.

Ich hab von jemandem gehört, dass das E-Pub3 aus Calibre beim Test von Tolino ohne Probleme angenommen wurde.

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